Fraktionswahlen - Mitteilung des Ergebnisses der Wahl des Verwaltungskomitees
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Alle fünf Jahre wird das Verwaltungskomitee einer Fraktion (Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsgüter) neugewählt. Die Wahl wird von der Gemeinde organisiert. Das Wahlergebnis wird dem Amt für bäuerliches Eigentum mittels eigens dafür vorgesehener Vorlage mitteilt.
Art. 2 des Landesgesetzes vom 12. Juni 1980, Nr. 16, betreffend die Verwaltung der Gemeinnutzungsgüter
Formulare und Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 23.10.2019)
Zuständige Einrichtung
Amt für bäuerliches EigentumLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 50 30
0471 41 50 31
Fax: 0471 41 50 39
E-Mail: baeuerliches.eigentum@provinz.bz.it
PEC: lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/