Schadenersatz aufgrund zivil- bzw. vermögensrechtlicher Haftung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Dieses Verwaltungsverfahren wird auf Antrag eines Bürgers veranlasst, welcher klagt, Schäden als Folge eines Vorfalls, den die Landesverwaltung bzw. eine andere gesetzlich angegebene Körperschaft verursacht hat, erlitten zu haben. Demzufolge veranlasst das Verwaltungsamt für Straßen ein Ermittlungsverfahren. Dies besteht zunächst in Anfragen nach Fachgutachten, welche den Außenämtern der Abteilung Straßendienst oder ggf. anderen Ämtern zugerichtet sind. Daraufhin wird befunden, ob die außervertragliche Haftung der Landesverwaltung nach den jeweils zutreffenden Rechtsvorschriften besteht. Wird letztere Frage positiv beantwortet, so wird ein Vergleichsvorschlag gemacht und ihn zugleich ersucht, dem Verwaltungsamt für Straßen eine schriftliche unwiderrufliche Verzichtserklärung auf weitere aus dem gleichen Vorfall herkommenden Rechtsansprüche gegen die Verwaltung zu übermitteln. Wird der Vorschlag angenommen und dem Ersuchen entsprochen, so wird ein Dekret des Direktors des Verwaltungsamts für Straßen verfasst, mit dem er die Zahlung des Schadenersatzes dem Antragsteller veranlasst. Wird der Vorschlag nicht angenommen bzw. dem Ersuchen nicht entsprochen, so wird ein Ermittlungsverfahren wiederum eingeleitet.
Wenn das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens hingegen negativ ist, wird ein Schreiben verfasst, mit dem die Verwaltung dem Antragsteller die Ablehnung seines Antrags mitteilt.
Bitte beachten Sie für den Online-Antrag folgende Punkte:
Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie die aktivierte Bürgerkarte oder einen SPID.
Nehmen Sie bitte die unten aufgelisteten Dokumente zur Hand, füllen Sie diese vollständig aus bevor Sie mit dem Online-Formular beginnen. Beachten Sie, dass die Online-Sitzung nach einem bestimmten Zeitraum verfällt, und Ihre Angaben verloren gehen könnten!
Die traditionelle Einreichung der Ansuchen bleibt aufrecht und identisch wie in den vorherigen Jahren.
Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie:
- SPID oder
- die aktivierte Bürgerkarte
Kopie von Fahrzeugschein, Kostenvoranschlag der Werkstatt
Landesgesetz vom 9. November 2001, Nr. 16
Verwaltungsrechtliche Haftung der Verwalter und des Personals des Landes und der Körperschaften des Landes
Formulare und Anlagen
Schadenersatz aufgrund zivil- bzw. vermögensrechtlicher Haftung
- Formulare
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Verordnung 2016/679 bezüglich der Erhebung von personenbezogenen Daten und deren Verwendung. Hier finden Sie das Informationsblatt in welchem die Artikel 13 und 14 dieser Verordnung beschrieben sind.
Schadenersatz
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 06.02.2018)
Zuständige Einrichtung
Verwaltungsamt für StraßenLandhaus 2, Silvius-Magnago-Platz 10, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 26 20
Fax: 0471 41 26 19
E-Mail: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it
PEC: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/