Beiträge für die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land Südtirol gewährt für die Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen Beiträge im Ausmaß von 50% der zulässigen Kosten.
Für öffentliche Verwaltungen beträgt die Beitragshöhe 20% der zulässigen Kosten in Ergänzung zur staatlichen Förderung laut Dekret des Ministers für wirtschaftliche Entwicklung vom 16. Februar 2016 (Conto Termico.
- Die Maßnahme muss in der Provinz Bozen durchgeführt werden
- Die betreffenden Baueinheiten müssen aufgrund einer Baukonzession errichtet sein, die vor dem 12. Jänner 2005 ausgestellt wurde.
- Mindestinvestition von 1.500,00 € (ohne Mehrwertsteuer)
Die technischen Voraussetzungen entnehmen Sie hier:
- Detaillierter Kostenvoranschlag der Maßnahme, inklusive der technischen Ausgaben
- Technisches Datenblatt gemäß Vordruck
- Gebäudeplan mit Kennzeichnung der Lüftungsanlagen
- Kopie des Erkennungsausweises (falls das Ansuchen handschriftlich unterzeichnet ist)
- Kopie des Formulars F23 (falls die Bezahlung der Stempelsteuer mittels F23 durchgeführt wurde)
- Bei Anträgen von Kondominien: Liste der Eigentümer der einzelnen Baueinheiten
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUERKODEX = 456; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Formulare und Anlagen
Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen - Beitrag an natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht
Gesuchsformular und Datenblatt
- Formulare
- Antragsformular [206 KB]
- Datenblatt [89 KB]
- Formulare
Antrag um Auszahlung des Beitrages für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht
- Formulare
- Antrag um Auszahlung des Beitrages [252 KB]
- Formulare
Sonstige Formulare für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf telematischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf telematischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 02.03.2021)
Zuständige Einrichtung
Amt für Energie und KlimaschutzMendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 20
Fax: 0471 41 47 39
E-Mail: energie@provinz.bz.it
PEC: energie.energia@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Außenstellen
Die Öffnungszeiten der Außenstellen finden Sie unter folgendem Link.
Termine
Die Beitragsanträge können vom 1. Jänner bis zum 31. Mai des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.
Der Beitragsantrag muss, vor Beginn der Arbeiten beim Amt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden.