Abrechnung der Beiträge an Unternehmen zur Entwicklung der Elektromobilität in Südtirol - 2019
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Auszahlung des genehmigten Beitrages erfolgt nach Durchführung der Investition und sofern die durchgeführten Vorhaben mit jenen laut Beitragsgesuch übereinstimmen.
Innerhalb 31. Dezember 2020 muss der Auszahlungsantrag, mit den entsprechenden Unterlagen, an die PEC-Adresse des Amtes für Handel und Dienstleistungen übermittelt werden.
Antrag auf Auszahlung (Gesuche 2018 und 2019).
Die Fahrzeuge und Geräte müssen "fabriksneu" sein.
Nicht beihilfefähig sind Investitionen, die für die Vermietung bestimmt sind.
Formulare und Anlagen
Elektromobilität - Antrag auf Auszahlung
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 14.01.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für Handel und DienstleistungenLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 68 Astrid Götsch - Tourismus/Turismo
0471 41 37 57 Cristina Crepaldi - Handwerk Industrie Handel/Artigianato Industria Commercio
0471 41 37 47 Alexandra Larcher - Tourismus/Turismo
Fax: 0471 41 37 98
E-Mail: handel@provinz.bz.it
PEC: handel.commercio@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Termine
Innerhalb 31. Dezember 2020 muss der Auszahlungsantrag, mit den entsprechenden Unterlagen, an die PEC-Adresse des Amtes für Handel und Dienstleistungen übermittelt werden.