Arbeit: Fortzahlung der Taschengelder während des Notstandes Covid-19
Allgemeine Beschreibung
Die Fortzahlung der Taschengelder wird weiterhin für jene Eingliederungsprojekte, Praktika für benachteiligte Kategorien und der Einsatz von Arbeitslosen gemäß LG 11/86, gewährleistet welche infolge des Covid-19-Notstands ausgesetzt sind.
Das Taschengeld erhalten:
- Personen, die an Eingliederungsprojekten teilnehmen,
- Personen, die an Praktika teilnehmen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
- Personen in Projekten zum vorübergehenden Einsatz von Arbeitslosen gemäß LG 11/86;
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den jeweiligen Link.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 25.02.2021)
Zuständige Einrichtung
ArbeitsserviceLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 86 00
0471 41 86 01
E-Mail: as@provinz.bz.it
PEC: as.sl@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/