Arbeit: Informationen zu den Praktika während des Covid-19-Notstandes
Allgemeine Beschreibung
Die Förderung von Praktika wird, nach dem vom Amts wegen erklärten Aussetzungszeitraum, ab dem 23. April 2020 wieder durchgeführt.
Sämtliche ausgesetzte Praktika dürfen unter Anwendung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sowie der geltenden hygienischen und sanitären Maßnahmen und Sicherheitsprotokolle zur Vermeidung der Krankheitsübertragung weiter durchgeführt werden. Die aufnehmende Struktur entscheidet, ob das Projekt weitergeführt wird oder ausgesetzt bleibt.
Die eventuelle Weiterführung ist als neuer Antrag in ProPraktika einzugeben und, wo vorgesehen, über ProNotel2 anzumelden.
Die Landesverwaltung wird den betroffenen Personen, welche in einem Praktikum zum Einstieg in die Arbeitswelt zugunsten auf dem Arbeitsmarkt benachteiligter Personen involviert sind, gemäß Artikel 28, Absatz 1 des Landesgesetzes vom 16. April 2020, Nr. 3 ein monatliches Entgelt in Höhe von 400 € während des Zeitraums der Aussetzung zuerkennen. Das Entgelt wird vonseiten des Arbeitsservice ausbezahlt. Das Gesuch ist unter den E-Mail-Adressen as.sl@pec.prov.bz.it oder sl@provinz.bz.it einzureichen.
Im Falle einer Weiterführung im Smart Working Modus muss eine Erklärung an eine der folgenden E-Mail-Adressen as.sl@pec.prov.bz.it oder sl@provinz.bz.it gesendet werden.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Antrag um Auszahlung der Begünstigung zur Überbrückung der Aussetzung aufgrund des Notstandes COVID-19 im Bereich Praktika für den Einstieg bzw. Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zugunsten auf dem Arbeitsmarkt benachteiligter Personen
- Formulare
- Ansuchen [100 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 04.03.2021)
Zuständige Einrichtung
ArbeitsserviceLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 86 00
0471 41 86 01
E-Mail: as@provinz.bz.it
PEC: as.sl@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/