Expressdarlehen für Vereine
Allgemeine Beschreibung
Gemäß Einvernehmensprotokoll der Südtiroler Landesregierung mit den Banken und Garantiegenossenschaften vom 07. April 2020 kann allen Vereinen, die sich auf Grund der COVID-19-Krise in einem finanziellen Notstand befinden, ein Sofortkredit bis maximal 10.000 Euro zu einem maximalen Zinssatz von 1% gewährt werden.
Das Abkommen ist mit 15.4.2020 in Kraft getreten, ab Dienstag 21.4.2020 ist die Maßnahme aktiv.
Um den Kredit zu beantragen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank.
Zugang zu den Expressdarlehen haben alle Vereine, die sich auf Grund der COVID-19-Krise in einem finanziellen Notstand befinden.
Interessierte können sich direkt an ihre Hausbank wenden, sofern diese das Abkommen mit der Südtiroler Landesregierung unterschrieben haben. Alle Banken mit einer Filiale in Südtirol können dem Abkommen beitreten.
Welche Unterlagen Sie für den Kreditantrag benötigen, erfahren Sie direkt von Ihrer Hausbank.
Abkommen genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 239 vom 7. April 2020.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Liste der Banken
Liste der Banken, die bisher das Abkommen gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 239 vom 7. April 2020 unterschrieben haben (Stand 21.04.2020)
- Anlagen
- Liste der Banken DE [510 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 21.04.2020)
Zuständige Einrichtung
Autonome Provinz Bozen - Südtirol39100 Bozen
Parteienverkehr:
Bitte wenden Sie sich DIREKT an Ihre Hausbank!