Beiträge für Photovoltaikanlagen für gemeindeeigene Gebäude
Allgemeine Beschreibung
Das Land Südtirol gewährt für den Einbau von Photovoltaikanlagen bei gemeindeeigenen Gebäuden zur Deckung des Eigenbedarfs, Beiträge im Ausmaß von 40% der zulässigen Kosten.
Für Gemeinden, welche im Jahr der Antragstellung Umweltgelder für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie ab 3 MW oder für andere Großprojekte erhalten, wird die Beitragshöhe auf 20% reduziert.
• Die Maßnahme muss in der Provinz Bozen durchgeführt werden
• Mindestinvestition von 1.500,00 € (ohne Mehrwertsteuer)
Die technischen Voraussetzungen entnehmen Sie hier:
• Beschluss der Landesregierung vom 29. Dezember 2020, Nr. 1092
•Detaillierter Kostenvoranschlag der Maßnahme, inklusive der technischen Ausgaben
•Technisches Datenblatt gemäß Vordruck
• Plan mit Lage, Ausrichtung und Neigung der Photovoltaikpaneele
• technischer Bericht, unterzeichnet von einem befähigten Techniker/einer befähigten Technikerin, der bzw. die in der Berufsliste eingetragen ist
•Kopie des Erkennungsausweises (falls das Ansuchen handschriftlich unterzeichnet ist)
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUERKODEX = 456; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Formulare und Anlagen
Einbau von Photovoltaikanlagen für gemeindeeigene Gebäude
- Formulare
- Antragsformular [168 KB]
- Datenblatt [87 KB]
- Formulare
Antrag um Auszahlung des Beitrages für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht
- Formulare
- Antrag um Auszahlung des Beitrages [252 KB]
- Formulare
Sonstige Formulare für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf telematischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf telematischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 01.03.2021)
Zuständige Einrichtung
Amt für Energie und KlimaschutzMendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 20
Fax: 0471 41 47 39
E-Mail: energie@provinz.bz.it
PEC: energie.energia@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Außenstellen
Die Öffnungszeiten der Außenstellen finden Sie unter folgendem Link.
Termine
Die Beitragsanträge können vom 1. Jänner bis zum 31. Mai des Jahres eingereicht werden, in dem die Arbeiten beginnen.
Der Beitragsantrag muss, vor Beginn der Arbeiten beim Amt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden.