Beiträge Innovation - Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Dieser Dienst sieht die Förderung von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen vor.
Begünstigte der Beihilfen sind KMU.
Es müssen ausschließlich die vom Amt ausgearbeiteten und hier unten abrufbaren Vordrucke verwendet werden, sei es für die Antragstellung, als auch für die Rechnungslegung.
Die Ansuchen müssen mit einer Stempelmarke von 16,00 € versehen sein.
Formulare und Anlagen
Beiträge Innovation - Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
LG 14/2006
- Formulare
- ANSUCHEN [78 KB]
- ANSUCHEN_Anlage_De minimis I [46 KB]
- ANSUCHEN_Anlage_De minimis II [40 KB]
- RECHNUNGSLEGUNG FUNDRAISING [51 KB]
- RECHNUNGSLEGUNG [52 KB]
- Anlagen
- Formulare
Beiträge Innovation - Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen - Abrechnung von bis zum 24.05.2018 genehmigten Projekte
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 29.05.2018)
Zuständige Einrichtung
Amt für Innovation und TechnologieLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 10
0471 41 37 11
Fax: 0471 41 37 94
E-Mail: innovation@provinz.bz.it
PEC: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/innovation
Termine
Es können mehrere Anträge pro Jahr eingereicht werden.
Es gibt keine Fälligkeit für die Abgabe der Anträge.
Für die Auszahlung der Beihilfen kann pro Antrag höchstens eine
Rechnungslegung pro Kalenderjahr vorgelegt werden.