Ferien- und Nachmittagsbetreuung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land unterstützt Anbieter, die pädagogisch qualifizierte Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der kindergarten- bzw. schulfreien Zeit anbieten.
Beiträge an private und öffentliche Anbieter
Die Familienagentur vergibt Beiträge für:
- Ferienprojekte: Projekte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in den Schul- und Sommerferien des Kalenderjahres
- Nachmittagsbetreuung: außerschulische Betreuung (Betreuungsprojekte in Schulzeiten) von Kindern und Jugendlichen innerhalb des Schuljahres
Um einen Beitrag ansuchen können:
- öffentliche Körperschaften;
- Schulen (für Projekte in der schulfreien Zeit)
- private Körperschaften ohne Gewinnabsicht.
Ferien- und Nachmittagsbetreuung
Bei der Ferien- und Nachmittagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen wird künftig ein noch stärkerer Schwerpunkt als bisher auf die Bedürfnisse der Familien, auf eine bessere Betreuung und ein umfassenderes Angebot gelegt. Zudem sollen vereinfachte Abläufe die Arbeit der Träger, die eine Ferien- oder Nachmittagsbetreuung anbieten, erleichtern. Dies sehen die Beitragskriterien für Betreuungseinrichtungen vor, deren Neuerungen von der Landesregierung am 23. Jänner 2018 genehmigt wurden.
Abwicklung
- Einreichung des Beitragsansuchens (s. Formular)
- Genehmigung des Projektes
- Vorschuss im Ausmaß von 50 % des gewährten Beitrags (wenn hierfür angesucht)
- Abrechnung: innerhalb des Folgejahres mit folgenden Unterlagen (s. Anlagen):
- Auszahlungsantrag
- Tätigkeitsbericht (Endbericht)
- detaillierte Kostenaufstellung
- öffentliche Körperschaften
- private Körperschaften ohne Gewinnabsicht mit Arbeitssitz in Südtirol
Siehe Formulare und Anlagen
Formulare und Anlagen
FENA - Beitrag Ferienprojekte
- Formulare
FENA - Beitrag Nachmittagsbetreuung
- Formulare
FENA - Kriterien
- Formulare
- FENA - Kriterien [875 KB]
- Formulare
Antimafia-Erklärungen
FENA - Informationen zum Datenschutz
- Anlagen
- Informationen zum Datenschutz [504 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 25.11.2019)
Zuständige Einrichtung
FamilienagenturLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 / 41 83 63 Karin Bampi
0471 / 41 83 64 Monica Magagna
Fax: 0471 / 41 83 79
E-Mail: familienagentur@provinz.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: www.provinz.bz.it/familie
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Einreichtermine für die Beitragsanträge der privaten und öffentlichen Körperschaften
Ferienbetreuung:
01.03.2019
Nachmittagsbetreuung (Schuljahr 2019/2020):
30.06.2019