Tagesmütter-Tagesväterdienst
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Beiträge für öffentliche und private Körperschaften
Das Land unterstützt Familien in Südtirol und gewährt für die Kleinkinderbetreuung Beiträge an öffentliche und private soziale Körperschaften. Diese können um einen Beitrag ansuchen, nachzulesen in den Kriterien.
Covid-19 – Maßnahmen im Bereich der Kleinkinderbetreuung - Widerruf des Beschlusses Nr. 733/2020 und Bestätigung
des Beschlusses Nr. 543/2020 mit Festlegung der Anwendungsmodalitäten, auch in Abweichung von den einschlägigen
geltenden Richtlinien (Beschluss der Landesregierung vom 22.10.20, Nr. 1025)
Seit 31. Juli 2019 gelten neue Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für die Führung der Dienste Kindertagesstätte sowie Tagesmütter-/väterdienst (Beschluss der Landesregierung vom 30.07.2019, Nr. 666).
Die Formulare für den Tagesmütterdienst können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.
Für die Referentenvergütungen verweisen wir auf den Beschluss der Landesregierung Nr. 385 vom 31.03.15.
Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten
Dekret des Landeshauptmanns vom 21. November 2017, Nr. 42
Covid-19 – Maßnahmen im Bereich der Kleinkinderbetreuung - Widerruf des Beschlusses Nr. 733/2020 und Bestätigung des Beschlusses Nr. 543/2020 mit Festlegung der Anwendungsmodalitäten, auch in Abweichung von den einschlägigen geltenden Richtlinien
Beschluss vom 22. Dezember 2020, Nr. 1025
- Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird Kleinkindern im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren gewährleistet, d.h. bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres, wenn die Kinder den Kindergarten noch nicht besuchen.
- Die Höchstanzahl der gleichzeitig zu betreuenden Kinder liegt bei jedem/jeder Betreuer/in bei fünf.
- Die Kinder werden in der Wohnung der/des Tagesmutter/-vaters betreut, welche nach Wohnfläche den Richtlinien des Art. 2 des DLH Nr. 22/77 sowie bestimmten hygienisch-gesundheitlichen Voraussetzungen entsprechen muss.
Die Beziehungen zwischen der Familie und der Tagesmutter werden durch eine schriftliche Vereinbarung geregelt, welche von der Tagesmütter, von der Koordinatorin der Trägerkörperschaft/Sozialgenossenschaft und von dem betroffenen Elternteil unterzeichnet wird.
Die Familien, welche den Dienst Tagesmütter/Tagesväter in Anspruch nehmen, können um die Tarifbegünstigung ansuchen: um den Antrag um Tarifbegünstigung zu stellen, können sich die Familien an den Sozialsprengel der gebietsmäßig zuständigen Bezirksgemeinschaft wenden. Die Höhe des Tarifs, welcher zu Lasten der Familie geht, wird nach der Bewertung von Einkommen, Vermögen und Ausgaben der Familie sowie nach der Anzahl der Familienmitglieder berechnet: jede Familie zahlt den Stundentarif, der sich aufgrund der "wirtschaftlichen Lage" der Familie, die laut den Kriterien des Dekrets des Landeshauptmannes 30/2000 berechnet wird, ergibt. Der Mindesttarif beträgt 0,90 € pro Stunde und der Höchsttarif 3,65€ pro Stunde.
Förderung und Unterstützung der Familien in Südtirol
Landesgesetz vom 17. Mai 2013, Nr. 8
Referentenvergütungen
Beschluss der Landesregierung Nr. 385 vom 31.03.15
Richtlinien für die Finanzierung der Kindertagesstätten und des Tagesmütter-/Tagesväterdienstes Beschluss der Landesregierung vom 30.07.2019, Nr. 666
Genehmigung der Richtlinien zur Finanzierung der Betreuung in den Kleinkinderbetreuungsdiensten außerhalb Südtirols Beschluss vom 4. September 2018, Nr. 876
Qualitätsstandards für das frühpädagogische Handeln in den Kleinkindbetreuungsdiensten
Dekret des Landeshauptmanns vom 21. November 2017, Nr. 42
Covid-19 – Maßnahmen im Bereich der Kleinkinderbetreuung - Widerruf des Beschlusses Nr. 733/2020 und Bestätigung des Beschlusses Nr. 543/2020 mit Festlegung der Anwendungsmodalitäten, auch in Abweichung von den einschlägigen geltenden Richtlinien
Beschluss vom 22. Dezember 2020, Nr. 1025
Formulare und Anlagen
Antrag um einen Beitrag - Tagesmutter- Tagesväterdienst
- Formulare
- Antrag um Beitrag 2021 [185 KB]
- Formulare
Abrechnung eines Beitrags - Tagesmutter- Tagesväterdienst
- Formulare
- Anlagen
- Vademecum Abrechung [20 KB]
Informationen zum Datenschutz
- Formulare
- Formular Datenschutz [34 KB]
- Anlagen
- Informationen zum Datenschutz [48 KB]
- Formulare
Antimafia-Erklärungen
Coronakrise - Finanzierung von Diensten für Familien
> Covid-19 - Maßnahmen im Bereich Familie
- Anlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 263 vom 15.04.2020 [584 KB]
- Richtlinien in Umsetzung des L.G. 4/2020 - Dienste für Kleinkindbetreuung (0-3) Kinder und Jugendliche (3-16) [442 KB]
- Eigenerklärung Covid-19 für die Wiederaufnahme nach Abwesenheit aus NICHT gesundheitlichen Gründen (Formblatt 1) bzw. nach einer bis zu 3-tägigen Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen (Formblatt 2) [13 KB]
- Anlagen
Covid-19 - Maßnahmen im Bereich der Kleinkindbetreuung
Antrag um einen Vorschuss - Tagesmutter- Tagesväterdienst Das Herunterladen dieser Anlage ist nur bis zum 30.11.2019 möglich.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 15.01.2021)
Zuständige Einrichtung
FamilienagenturLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 83 71 Roberta Bovo
0471 41 83 69 Gerhard Mair
0471 41 83 81 Filippo Ferraro
Fax: 0471 41 83 79
E-Mail: familienagentur@provinz.bz.it
PEC: familienagentur.agenziafamiglia@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Beitrag und eventuellen Vorschussantrag bis einschließlich 15. Dezember des dem Beitragsjahr vorausgehenden Jahres
Für das Jahr 2021 ist die Frist zur Einreichung der Anträge der 31. Januar 2021