Abfertigung für Landesbedienstete
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses haben die Landesbediensteten in der Regel das Recht auf eine Abfertigung (TFS/TFR), die aus zwei Anteilen bestehen kann:
- ein erster Anteil geht zu Lasten des INPDAP/ex INADEL, der obligatorischen, öffentlichen Fürsorgeanstalt
- ein zweiter möglicher Anteil geht zu Lasten der Autonomen Provinz Bozen, als Ergänzung und/oder Ersatz der Abfertigung laut Punkt 1
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der Gemeinden / der Bezirksgemeinschaften.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.08.2019)
Zuständige Einrichtung
PensionsamtLandhaus 8, Rittner Straße 13, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 21 80
Fax: 0471 41 21 98
E-Mail: pensionsamt@provinz.bz.it
PEC: fuersorge.previdenza@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr