Beiträge für Vorhaben im Bereich Energie, Umwelt- und Klimaschutz
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land Südtirol gewährt Beiträge für Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie Umwelt- und Klimaschutz im Ausmaß von höchstens 60% der zugelassenen Kosten. Für Antragsteller die die Registrierung EMAS oder die Zertifizierung UNI EN ISO 14001 oder ISO 50001 oder das Europäische Umweltzeichen EU Ecolabel vorweisen können, wird der Prozentsatz um 5 Prozent erhöht.
Zur Finanzierung zulässige Vorhaben sind die Energieberatung für die Bürger, Ausarbeitung von Klimaschutzplänen, Organisation von Veranstaltungen, Zertifizierung von Managementsystemen in den Bereichen Energie, Umwelt- und Klimaschutz, Beitritt am Programm KlimaGemeinde.
Anspruch auf die Beiträge haben alle öffentlichen Körperschaften, Vereine, Stiftungen und Sozialgenossenschaften, die gemäß Satzung oder Gründungsakt keine Gewinnabsicht verfolgen und in Südtirol die Vorhaben laut den Richtlinien durchführen.
Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie hier
Den Anträgen sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Bericht mit Angabe der Art, des Inhalts und der Umsetzung des geplanten Vorhabens
- Detaillierter Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan für das geplante Vorhaben mit Angabe der Finanzierungsquellen, wie Sponsoren oder andere Einnahmen jeglicher Art
- Gründungsakt und Satzung des Vereins, der Stiftung oder Sozialgenossenschaft, wenn diese zum ersten Mal ansuchen oder falls Änderungen eingetreten sind
- Kopie des Erkennungsausweises (falls das Ansuchen handschriftlich unterzeichnet ist)
- Kopie des Formulars F23 (falls die Bezahlung der Stempelsteuer mittels F23 durchgeführt wurde)
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUERKODEX = 456; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Formulare und Anlagen
Vorhaben in den Bereichen Energie, Umwelt- und Klimaschutz - Formulare
- Formulare
Weitere Formulare Sensibilisierungsmaßnahmen
- Formulare
Beschluss der Landesregierung Nr. 1384 vom 18. Dezember 2018
Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für Vorhaben in den Bereichen Energie, Umwelt- und Klimaschutz
- Anlagen
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf telematischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf telematischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 07.01.2021)
Zuständige Einrichtung
Amt für Energie und KlimaschutzMendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 20
Fax: 0471 41 47 39
E-Mail: energie@provinz.bz.it
PEC: energie.energia@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Termine
Die Beitragsanträge können vom 1. Jänner bis 31. Mai eingereicht werden, in dem die Vorhaben beginnen.
Die Antragsteller müssen vor Durchführung des Vorhabens einen schriftlichen Beitragsantrag beim Amt für Energie und Klimaschutz mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.