Antrag auf frühzeitige oder verlängerte Mutterschaft
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Wenn die Schwangerschaft bzw. Mutterschaft durch die Arbeit effektiv gefährdet wird, kann die betroffene Arbeitnehmerin oder der Arbeitgeber den vorzeitigen Schwangerschaftsurlaub bzw. um Verlängerung des Schwangerschaftsurlaubes beantragen.
Nachweisliche Unmöglichkeit, die Gefahren zu beseitigen oder eine andere, nicht gefährliche Tätigkeit zuzuweisen. Das Arbeitsinspektorat genehmigt den Antrag nach Begutachtung der Risikobewertung des Betriebes.
Dem Gesuch um vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft wegen unzumutbarer Arbeit ist die Schwangerschaftsbescheinigung beizulegen.
Das Verfahren ist mit keinen Kosten verbunden.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Antrag auf Genehmigung der Freistellung arbeitender Mütter vor und nach der Geburt wegen nicht zuträglicher Arbeit (Artikel 17, Buchstaben b und c des Legislativdekretes vom 26. März 2001, Nr.151)
Mutterschaftsurlaub - Gesuch um vorzeitigen Mutterschaftsurlaub wegen gefährlicher, schwerer oder ungesunder Arbeit
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 25.09.2020)
Zuständige Einrichtung
ArbeitsinspektoratLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 418546
0471 41 85 41
E-Mail: arbeitsinspektorat@provinz.bz.it
PEC: arbeitsinspektorat.ispettoratolavoro@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr