Erbhof - Verleihung der Bezeichnung Erbhof
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Bezeichnung "Erbhof" ehrt jene Familien, die seit mindestens 200 Jahren, also über mehrere Generationen hin, in direkter Erbfolge am geschlossenen Hof festgehalten haben.
- Es muss sich um einen geschlossenen Hof handeln.
- Der Eigentümer muss den Hof selbst bewohnen und bewirtschaften.
- Der Hof muss seit mindestens 200 Jahren ohne Unterbrechung, innerhalb derselben Familie in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad, im Erbwege oder durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden übertragen worden sein.
- Grundbuchsauszug mit vollständigem B-Blatt seit Grundbuchsanlegung (es muss die erste handschriftliche Eintragung seit Grundbuchsanlegung ersichtlich sein)
- Eventuelle weitere Urkunden, die für den Beweis des 200-jährigen Besitzes innerhalb derselben Familie dienlich sind
Stempelmarke zu 16 €
Die offizielle Verleihung der Erbhofurkunde und die Überreichung des Erbhofschildes finden üblicherweise im Rahmen von Bezirksversammlungen des Bauernbundes statt.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Erbhof - Antrag auf Verleihung der Bezeichnung Erbhof
- Formulare
- Antragsformular [46 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 07.06.2017)
Zuständige Einrichtung
Amt für bäuerliches EigentumLandhaus 6 - Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 50 30
0471 41 50 31
Fax: 0471 41 50 39
E-Mail: baeuerliches.eigentum@provinz.bz.it
PEC: lweigentum.agriproprieta@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/