Sammelgenehmigungsverfahren - Umweltverträglichkeitsprüfung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Sammelgenehmigungsverfahren hat den Zweck der fachübergreifenden Begutachtung von Anträgen und dient zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens. Anstelle von Einzelgutachten der im folgenden angeführten Ämter wird in der Dienststellenkonferenz für den Umweltbereich ein Gesamtgutachten zum jeweiligen Antrag erteilt:
- Amt für Luft und Lärm
- Amt für Abfallwirtschaft
- Amt für Gewässerschutz
- Amt für nachhaltige Gewässernutzung
- Amt für Jagd und Fischerei
- Amt für Landschaftsschutz
- Forstinspektorat
- Amt für öffentliches Wassergut (nur für Projekte betreffend Wasserableitungen)
Das Gutachten der Sammelgenehmigung ersetzt die Einzelgutachten der verschiedenen Fachbereiche und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Es kann um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Das Sammelgenehmigungsverfahren wird bei allen Projekten angewandt, die nicht der ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder der strategischen Umweltprüfung (SUP) unterliegen, und für welche mehr als 2 Gutachten von Seiten der oben angeführten Landesämter erforderlich sind.
Projekte (nicht Wasserableitungen)
Folgende Unterlagen sind
über die betroffene Gemeinde einzureichen:
- Gutachten der Gemeindebaukommission
- Detaillierter technischer Bericht samt Planunterlagen
- Fotodokumentation
- Fragebogen zum Sammelgenehmigungsverfahren (siehe Dienste - Sammelgenehmigungsverfahren)
- Falls ein Natura-2000-Gebiet betroffen ist, ist auch der Anhang F gemäß Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr. 6 beizulegen; dieser ist erforderlich, um die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Projekte betreffend Wasserableitungen
Die hierfür
erforderlichen Unterlagen sind direkt bei den zuständigen
Landesämtern einzureichen:
- Diverse Wassernutzungen - Amt für Gewässernutzung
- Wasserableitung zur Stromerzeugung - Amt für Stromversorgung
- Landesgesetz vom 13. Oktober 2017 Nr. 17, Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Sammelgenehmigungsverfahren
- Formulare
- Inhalte Vorstudie [496 KB]
- Fragebogen Sammelgenehmigung [118 KB]
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf telematischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf telematischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 15.10.2019)
Zuständige Einrichtung
Amt für UmweltprüfungenLandhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 18 01
Fax: 0471 41 18 09
E-Mail: uvp@provinz.bz.it
PEC: uvp.via@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr