Rückerstattung der Heim- und Fahrtspesen für Lehrlinge, die die Berufsschule im Ausland besuchen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
In Berufen mit sehr wenigen Lehrlingen gibt es in Südtirol keine Berufsschule, da die Schülerzahlen zu gering sind. Diese Lehrlinge besuchen die Berufsschule in Österreich, Deutschland oder der Schweiz. Man spricht von "Splitterberufen".
Lehrlinge in den Splitterberufen haben Anspruch auf Fürsorgemaßnahmen:
- die Landesverwaltung übernimmt die Kosten für den Schulbesuch im Ausland,
- zudem können die Lehrlinge um Rückerstattung der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrt, sowie der Prüfungsgebühren, ansuchen. Dafür muss der Lehrling innerhalb von 2 Monaten ab Ende des Schulbesuchs ein entsprechendes Ansuchen an das Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung stellen.
Anspruchsberechtigt sind Lehrlinge, die in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig sind oder dort das Domizil aus Ausbildungsgründen haben und einen Lehrvertrag laut Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes
vom 4. Juli 2012, Nr. 12, abgeschlossen haben und in einem Splitterberuf beschult werden.
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen: im Original
- Zahlungsaufforderung des Heimes, Zahlungsbestätigung der Heimkosten oder Überweisungsbeleg oder, im Falle der Unterbringung bei Privaten, Steuerrechnung
- Zahlungsbestätigung pro Mittagessen/Abendessen bzw. Restaurantbelege (im Original);
- Fahrkarten (2 Hin- und 2 Rückfahrten)(im Original)
- Rechnung und Zahlungsbestätigung der Prüfungsgebühr
Formulare und Anlagen
Ansuchen um Rückerstattung der Heim- und Fahrtspesen bei Schulbesuch von minderjährigen Lehrlingen im Ausland
Ansuchen um Rückerstattung der Heim- und Fahrtspesen bei Schulbesuch von volljährigen Lehrlingen im Ausland
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 06.10.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für Lehrlingswesen und MeisterausbildungDantestraße 11, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 69 91 Sonja Reiterer
Fax: 0471 41 69 94
E-Mail: lehrlingswesen@provinz.bz.it
PEC: meister.maestro@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Dienstag und Donnerstag von 08.45 Uhr bis 12.15 Uhr
Termine
Nach Ablauf von 2 Monaten ab Kursende verfällt der Anspruch auf Spesenrückerstattung.