Landeskleinkinderheim - IPAI
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Landeskleinkinderheim bietet Aufnahme und Versorgung von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren, denen zeitweilig ein geeignetes familiäres Umfeld fehlt, von Müttern mit ihren Kindern sowie von werdenden Müttern in besonderen sozialen Notsituationen. Für die Frauen wird in Zusammenarbeit mit der Sozialassistentin ein individuelles Projekt ausgearbeitet, mit Hinweisen für die Geburtsvorbereitung und für die Pflege von Neugeborenen und Kindern sowie mit Ratschlägen für die Lösung der verschiedenen Probleme. Die Maßnahmen für die Kinder sollen die jeweiligen Bedürfnisse befriedigen. Außerdem wird eine Wiedereingliederung in die Ursprungsfamilie oder eine Anvertraung an eine andere Familie in die Wege geleitet.
Zielgruppe:
- Kinder von 0 bis 3 Jahren, die über das ganze Jahr vollzeitig oder teilzeitig betreut werden, eventuell mit ihren Müttern:
- für den Zeitraum, in dem sie auf Maßnahmen oder Interventionen zur Beendigung der Betreuungsphase warten;
- wenn sie Unterkunft, Verpflegung und die Deckung anderer grundlegender Bedürfnisse benötigen oder wenn ihr Verbleib in der Familie zu Spannungen oder Situationen führt, die eine Entfernung ratsam erscheinen lassen. Ihr Heimaufenthalt endet, sobald die Schwierigkeiten, die die Aufnahme bedingt haben, überwunden sind, auf jeden Fall aber 6 Monate nach der Aufnahme.
- Werdende Mütter, in besonderen Notsituationen.
Die Aufnahme erfolgt auf Vorschlag der sozialpädagogischen Grundbetreuung mit der Genehmigung durch das Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion.
Die Herkunftsfamilie ist dazu verpflichtet, sich je nach Einkommens- und Vermögenssituation an den Kosten der Unterbringung in den Einrichtungen für Minderjährige zu beteiligen.
- Landesgesetz vom 19. Jänner 1976, Nr. 6 „Ordnung des Landeskleinkinderheimes“
- Dekret des Präsidenten des Landesausschusses vom 29. April 1977, Nr. 18 Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 19. Jänner 1976, Nr. 6 „Ordnung des Landeskleinkinderheimes“
Informationen zur Aufnahme ins Landeskleinkinderheim geben:
- Bezirksgemeinschaften / Betrieb für Sozialdienste Bozen
- Sozialsprengel
- Jugendgericht für Minderjährige in Bozen
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 03.12.2019)
Zuständige Einrichtung
LandeskleinkinderheimGuntschnastraße 54, 39100 Bozen
Telefon: 0471 28 00 28
Fax: 0471 26 65 77
E-Mail: ipai@provinz.bz.it
PEC: ipai@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/sozialwesen