Entschädigung für geschlachtete oder vernichtete Nutztiere
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Südtiroler Landesverwaltung gewährt Entschädigungen für die von Amts wegen angeordnete Tötung bzw. Schlachtung von Nutztieren aufgrund melde- oder anzeigepflichtiger Tierkrankheiten und für das Verenden von Nutztieren oder Verwerfen als Folge von Eingriffen unter der Verantwortung der Südtiroler Landesverwaltung.
Von Amts wegen angeordnete Tötung bzw. Schlachtung von Nutztieren aufgrund melde- oder anzeigepflichtiger Krankheiten oder Verenden von Nutztieren oder Verwerfen als Folge von Eingriffen unter der Verantwortung der Südtiroler Landesverwaltung
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Beschluss der Landesregierung Nr. 1472 vom 28.12.2018 über die "Bekämpfung von infektiösen und parasitären Tierseuchen: Entschädigungen [...]"
Nähere Informationen über melde- oder anzeigepflichtige Tierkrankheiten erhalten Sie bei Ihrem Amtstierarzt des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
Wer der für Ihre Gemeinde zuständige Amtstierarzt ist, erfahren Sie beim Sekretariat des betrieblichen tierärztlichen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Homepage, Telefon 0471 63 51 61, E-Mail vet@sabes.it, PEC vet@pec.sabes.it).
Formulare und Anlagen
Entschädigung für Tiere - Antragsformular
- Formulare
- Formular [137 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 15.05.2019)
Zuständige Einrichtung
Landestierärztlicher DienstLaura-Conti-Weg 4, 39100 Bozen
Telefon: 0471 63 51 00
0471 41 52 00
E-Mail: vet@provinz.bz.it
PEC: vet@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag: von 9.00 bis 12.00 Uhr
Langer Donnerstag: von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.