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- Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen
Als private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen gilt laut Art. 1, Landesgesetz 12/1995 die Beherbergungstätigkeit in höchstens acht Zimmern oder fünf möblierten Wohnungen, in einem Gebäude,... - Private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen
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