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- Pendler - Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmer
Die Landesregierung gewährt, im Sinne des Artikel 54 des Landesgesetzes vom 23. November 2015, Nr. 15, Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an mindestens 120 Tagen im Jahr (effektiv gefahrene Tage innerhalb eines...