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- Abfall - Vereinfachtes Verfahren für die Abnahme und die Ermächtigung der Anlagen für die Verwertung und Wiederverwendung von Abfällen und für die Beseitigung der eigenen Abfälle
Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 4 vom 26.05.2006 (Art. 26) sind Anlagen zur Bewirtschaftung von Abfällen genehmigungspflichtig. Anlagen für die Verwertung und Wiederverwendung von Abfällen die im Ministerialdekret vom 5.2.1998...