Darlehen für Vereine
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Gemäß Einvernehmensprotokoll der Südtiroler Landesregierung mit den Banken und Garantiegenossenschaften vom 24. Februar 2021 kann allen Vereinen, die sich auf Grund der COVID-19-Krise in einem finanziellen Notstand befinden, ein Kredit bis maximal 10.000 Euro zu einem maximalen Zinssatz von 1% gewährt werden.
Die Maßnahme tritt mit 5. März 2021 in Kraft.
Die Anträge können bis spätestens 7. Juni 2020 bei jenen Banken gestellt werden, die dem Abkommen beitrete.
Um den Kredit zu beantragen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank.
Zugang zu den Expressdarlehen haben alle Vereine, die sich auf Grund der COVID-19-Krise in einem finanziellen Notstand befinden.
Interessierte können sich direkt an ihre Hausbank wenden, sofern diese das Abkommen mit der Südtiroler Landesregierung unterschrieben haben. Alle Banken mit einer Filiale in Südtirol können dem Abkommen beitreten.
Welche Unterlagen Sie für den Kreditantrag benötigen, erfahren Sie direkt von Ihrer Hausbank.
Abkommen genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 167 vom 24. Februar 2021.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Liste der Banken
Liste der Banken, die dem Abkommen gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 167 vom 24. Februar 2021 beigetreten sind (Stand 04.03.2021)
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 04.03.2021)
Zuständige Einrichtung
Autonome Provinz Bozen - Südtirol39100 Bozen
Parteienverkehr:
Bitte wenden Sie sich DIREKT an Ihre Hausbank!