Wasser - Erneuerung einer bestehenden Wasserkonzession
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Für die Erneuerung einer bestehenden Wasserkonzession muss die Wasserversorgungsanlage technisch überprüft werden. Diese Überprüfung muss von einem freiberuflichen Techniker mit standardisierten Formblättern erfolgen, die vom konzessionserteilenden Amt für Gewässernutzung vorgegeben sind. Für jede Konzessionserneuerung wird vor dem Verfall dem Konzessionär eine schriftliche Mitteilung zusammen die mit den teilweise ausgefüllten Formblättern für die Gesamtanlage zugesandt. Der beauftragte Freiberufler muss diese Formblätter mit dem Konzessionär ausfüllen und mit den Formblättern für die einzelnen Anlagenteile ergänzen.
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Auch bei Erteilung des endgültigen Verwaltungsaktes ist die Zahlung der Stempelsteuer vorgesehen.
Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUFERKODEK = 456T; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Für alle telematisch erteilten Verwaltungsakten oder -maßnahmen ist die Stempelsteuer pauschal in Höhe von 16,00 Euro zu bezahlen, unabhängig von der Anzahl der Blätter (Absatz 591, Stabilitätsgesetz Nr. 147/2013).
Landesgesetz vom 18.06.2002 Nr. 8 "Bestimmungen über die Gewässer"
Landesgestez vom 30.09.2005 Nr. 7 "Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer"
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Wasser - Erneuerung einer Wasserkonzession
Für die Erneuerung einer bestehenden Wasserkonzession muss die Wasserversorgungsanlage technisch überprüft werden. Diese Überprüfung muss von einem freiberuflichen Techniker mit standardisierten Formblättern erfolgen, die vom konzessionserteilenden Amt fü
- Formulare
- Formblatt für die technische Überprüfung der Anlage [261 KB]
- 1. Fassungsbauwerk Fließgewässer [102 KB]
- 2. Quellfassung [93 KB]
- 3. Quellsammelschacht [101 KB]
- 4. Tiefbrunnen Trinkwasser-Industrie [163 KB]
- 5. Tiefbrunnen Landwirtschaft [133 KB]
- 6. Druckregelung Unterbrecherschacht [137 KB]
- 7. Speicherbehälter [187 KB]
- 8. Staubecken [145 KB]
- 9. Pumpstation [155 KB]
- 10. Rückgabebrunnen [117 KB]
- 11. Wassermischanlage [127 KB]
- 12. Aufbereitungsanlage UV-Anlage [144 KB]
- 13. Entsäuerungsanlage [125 KB]
- 14. Aufbereitungsanlage Chlordosiergerät [103 KB]
- 15. Aufbereitungsanlage (andere) [125 KB]
- 16. Leitungen [134 KB]
- Formulare
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf telematischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf telematischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 27.03.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für nachhaltige GewässernutzungMendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 70
Fax: 0471 41 47 39
E-Mail: gewaessernutzung@provinz.bz.it
PEC: gewaessernutzung.risorseidriche@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/