Friseure, Schönheitspfleger und Kosmetiker
Ein Dienst der Südtiroler Gemeinden
Allgemeine Beschreibung
Die Friseur-, Schönheitspflege- und Kosmetikertätigkeit kann nach entsprechender Meldung an die gebietsmäßig zuständige Gemeinde und bei Vorhandensein der hygienischen Voraussetzungen begonnen werden.
Die Tätigkeiten eines Schönheitspflegers bzw. einer Schönheitspflegerin und die eines Kosmetikers bzw. einer Kosmetikerin können durch manuelle Techniken sowie durch Verwendung elektromechanischer Geräte für kosmetische Behandlungen durchgeführt werden, dürfen aber nicht Leistungen beinhalten, die direkt und ausschließlich therapeutische Zwecke verfolgen.
Der Friseur bzw. die Friseurin kann bei der Ausübung des eigenen handwerklichen Berufes auch einfache Hand- und Fußpflegetätigkeiten sowie einfache kosmetische Behandlungen der Gesichtshaut durchführen.
- berufliche Voraussetzungen;
- Verfügbarkeit der Räumlichkeiten;
- hygienische Voraussetzung der Räumlichkeiten und der Geräte.
Sie benötigen für den Zugriff auf den Online-Dienst:
- die aktivierte Gesundheitskarte – Bürgerkarte Südtirol oder
- ein zertifiziertes E-Gov-Account, bestehend aus Benutzername und Password.
- Meldung der Tätigkeit;
- Nachweis der Berufsbefähigung (Diplom, Zeugnis, Arbeitsbüchlein, u.ä.);
- Grundrissplan des Lokals;
- Benützungsgenehmigung;
- Nachweis über die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten;
- hygienisch-sanitäres Gutachten des Amtsarztes.
Im Falle von Gesellschaften:
- Gründungsakt und Statut.
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Formulare und Anlagen
Friseure, Schönheitspfleger und Kosmetiker - Meldung Tätigkeitsbeginn
- Formulare
- Formular herunterladen [pdf] [409 KB]
- Formulare
Friseure, Schönheitspfleger und Kosmetiker - Meldung Einstellung der Tätigkeit
- Formulare
- Formular herunterladen [pdf] [352 KB]
- Formulare
Friseure, Schönheitspfleger und Kosmetiker - Meldung Änderung der Tätigkeit
- Formulare
- Formular herunterladen [pdf] [500 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.01.2021)
Zuständige Einrichtung
Gemeinde PrettauKIRCHDORF, 39030 Prettau
Telefon: +39 0474 654 123
Fax: +39 0474 654 614
E-Mail: info@prettau.it
Website: http://www.prettau.it