Treibstofftanks mit einem Fassungsvermögen bis zu 1000 Litern
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Für die Lagerung und Ausgabe von höchstens einem Kubikmeter Treibstoff in oberirdischen Tanks und Behältern, die vom Innenministerium oder einer anderen anerkannten Körperschaft autorisiert sind, ist vorbehaltlich der Sicherheits-, Brandschutz- und Umweltschutzvorschriften keine Erlaubnis erforderlich, sofern sie ausschließlich Arbeits- und Baumaschinen versorgen.
Die Inhaber derselben Tanks müssen der Landesabteilung Wirtschaft bis jeweils zum 28. Februar eine Übersicht über die im Vorjahr eingekaufte Treibstoffmenge sowie über den aktuellen Bestand des Arbeits- und Baumaschinenfuhrparks in digitaler Form übermitteln.
Treibstoffmeldung für Inhaber von mobilen Tankstellen, Tanks und Behältern
Formulare und Anlagen
Treibstoffmeldung für Inhaber von mobilen Tankstellen, Tanks und Behältern
Treibstofftanks bis 1000 Litern - Informationen
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 14.01.2021)
Zuständige Einrichtung
Amt für Handel und DienstleistungenLandhaus 5, Raiffeisenstraße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 37 48 Monika Gasser
0471 47 37 61 Monika Kaserer
0471 41 37 54 Monika Reichhalter
0471 41 37 58 Veronika Asanger Huyn
Fax: 0471 41 37 98
E-Mail: handel@provinz.bz.it
PEC: handel.commercio@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr;Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Termine
Die Übersicht ist innerhalb 28. Februar jedes Jahres an folgende PEC-Adresse zu schicken: handel.commercio@pec.prov.bz.it.