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- Gastgewerbliche Betriebe: Erlaubnis zur Führung
Für die Eröffnung, Erweiterung und Verlegung eines gastgewerblichen Betriebes ist eine entsprechende Erlaubnis beim zuständigen Bürgermeister einzuholen. Die Erlaubnis wird in der Regel auf unbestimmte Zeit ausgestellt. ... - Gastgewerbliche Betriebe: Erlaubnis zur Führung
Für die Eröffnung, Erweiterung und Verlegung eines gastgewerblichen Betriebes ist eine entsprechende Erlaubnis beim zuständigen Bürgermeister einzuholen. Die Erlaubnis wird in der Regel auf unbestimmte Zeit ausgestellt. ...