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- Abnahme des Einbaus einer Anhängekupplung
Die am Fahrzeug angebaute Anhängekupplung muss in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Der Vermerk „gancio di traino (z.B. e4*__*____) se installato fin dall'origine' ist nur für Anhängekupplungen gültig, die... - Abnahme für das Anhängen von Anhängern ohne eigene Zulassung („carrello appendice“)
Anhänger, die keine eigene Zulassung haben („carrello appendice') gelten als fester Bestandteil des Zugfahrzeuges. Dieser Anhänger ist immer nur mit einem einzigen Fahrzeug kombinierbar. Das Ziehen dieses Anhängers ist... - Abnahme von Reifen, die nicht im Fahrzeugschein vorgesehen sind
Die Reifengrößen, welche montiert werden können, sind auf Seite 3 bzw. 4 der Zulassungsbescheinigung ersichtlich. Die Montage von Reifen, die nicht von der Typengenehmigung des Fahrzeuges vorgesehen sind, erfordert dessen... - Antrag auf Bauabnahme und Ermächtigung zur Abwasserableitung
Gemäß Artikel 39 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002 nr. 8 ist der Antrag auf Bauabnahme und Ermächtigung der Abwasserleitung einzureichen, und zwar bei der zuständigen Gemeinde für die Bauten laut Anlage M und für... - Autorisierte Werkstätten für die Hauptuntersuchung
Um Hauptuntersuchungen (Revisionen) durchführen zu können, müssen die Autowerkstätten vom Kraftfahrzeugsamt der Autonomen Provinz Bozen, das auch Kontroll- und Überwachungsfunktionen inne hat, ermächtigt werden. ... - Technische Abnahme einer Gaskraftstoffanlage für Flüssiggas
Nach Einbau einer Gaskraftstoffanlage für Flüssiggas muss das Fahrzeug einer Abnahme unterzogen werden. Die Flüssiggastanks haben eine höchstzulässige Lebensdauer von 10 Jahren; Danach muss der Tank ausgetauscht... - Technische Abnahme einer Gaskraftstoffanlage für Methangas
Nach Einbau einer Gaskraftstoffanlage für Methangas muss das Fahrzeuge einer Abnahme unterzogen werden. Die Methangastanks müssen nach 4 Jahren überprüft werden, wenn sie über eine Typengenehmigung nach ECE-Regelung...