Restorative Justice – eine neue Art „Recht“ zu denken
Allgemeine Beschreibung
Laut der UN-Resolution „UN Basic Principles on Restorative Justice“ versteht man unter Restorative Justice „Jegliches Verfahren, in welchem das Opfer, der Täter sowie andere Subjekte oder Gemeinschaften, die von einer Straftat betroffen sind, aktiv und gemeinsam an der Lösung und Bereinigung der Folgen, die sich aufgrund der Straftat ergeben haben, arbeiten; in der Regel mit Unterstützung einer außenstehenden Fachperson“. Das Konzept der Restorative Justice entzieht sich der Logik von Sanktionen und finanzieller Vergeltung sowie von Bestrafung und Ahndung, um sich der Dimension der Wiedergutmachung des Leids und der negativen Auswirkungen, die durch das kriminelle Ereignis hervorgerufen wurden, zu öffnen.
- Aktivierung des Dienstes durch die Jugendgerichtsbarkeit
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Für die Mediation bedarf es der Zustimmung des minderjährigen Straftäters und des Opfers
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Die Fachpersonen, die im Verein „La Strada-Der Weg“ im Bereich der Restorative Justice arbeiten, überprüfen und klären ab, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens zur Wiedergutmachung gegeben sind (z.B. Zustimmung des Opfers, Mitarbeit des Minderjährigen)
Im Sinne der Restorative Justice wird die Straftat nicht länger als Verletzung einer Vorschrift wahrgenommen, sondern als Verletzung einer Person sowie von zwischenmenschlichen Beziehungen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Wiedergutmachung der begangenen Fehler.
Schadensregulierung (finanzielle Vergeltung) |
Restorative Justice (Wiedergutmachung) |
jeder wird aufgrund der Schwere der Straftat bestraft |
das Ziel liegt in der Wiedergutmachung der begangenen Fehler |
die Straftat als Verletzung einer Vorschrift |
die Straftat als Verletzung einer Person |
die Straftat steht im Zentrum |
das Opfer steht im Zentrum |
die Herangehensweise ist formell und wird von Anwälten und Richtern verwaltet |
das Opfer ist aktiv beteiligt |
das Opfer nimmt eine untergeordnete Rolle ein (häufig wird es darum gebeten, dem Täter zu vergeben) |
Menschen und Beziehungen stehen im Zentrum |
das Schlechte wird mit Schlechtem vergolten |
das Schlechte wird behoben |
der Täter hat durch Inhaftierung oder unrealistische und undefinierte Umerziehungsprogramme bezahlt |
der Täter hat die Möglichkeit, sich der Konsequenzen bewusst zu werden, die seine Handlungen bewirkt haben und kann aktiv an einer Wiedergutmachung arbeiten |
Die drei Projekte des Vereins „La Strada-Der Weg“ folgen der Logik der Restorative Justice:
- Schulmediation: richtet sich an Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, die von der Schule an die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht gemeldet wurden. Die Opfer können sowohl andere Schüler als auch Lehr- und Hilfskräfte der Schule sein. Es handelt sich um eine Art Mediation, bei der die Beteiligten eng miteinander in Verbindung stehen und Räume sowie Ziele teilen. Ziel ist es, Konflikte zu bewältigen und den Schaden zu beheben.
- Mediation im Jugendstrafbereich: Hierbei handelt es sich um die klassische Mediation zwischen Täter und Opfer. Es geht darum, die Eigenverantwortung der Konfliktparteien sowie die Anerkennung des Gegenübers und der Gesellschaft zu fördern.
- Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst für Minderjährige beim Justizministerium (USSM): mit dem Ziel, dem Täter bewusst zu machen, dass hinter jeder Straftat eine verletzte Person steht. Ebenso die Stärkung des Bewusstseins für entstandene Schäden und zugefügte Kränkungen. Der Täter wird motiviert, sich im Sinne der Wiedergutmachung mit der geschädigten Person zu treffen sowie gemeinnützige im Rahmen von Vereinbarungen zwischen Freiwilligeninstitutionen durchzuführen (Verein „La Strada-Der Weg“, Sozialgenossenschaft „Eureka“, Caritas und Verein „Volontarius“).
Weitere Informationen:
- Verein „La Strada-Der Weg“, Mariaheimweg 42, 39100 Bozen, Tel. 0471 20 31 11, E-Mail mediation@lastrada-derweg.org
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Sozialdienst für Minderjährige beim Justizministerium (USSM), Siegesplatz 47, 39100 Bozen, Tel. 0471 26 28 54, E-Mail ussm.bolzano.dgm@giustizia.it
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Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 05.02.2019)
Zuständige Einrichtung
Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale InklusionLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 82 33 Anja Reiterer
0471 41 82 31
Fax: 0471 41 82 49
E-Mail: kinderjugendinklusion@provinz.bz.it
PEC: kinderjugendinklusion.minoriinclusione@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/