Katastereinsichtnahme
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Der Katasterdienst besteht aus dem Grund-Kataster und dem Gebäude-Kataster.
Der Grund-Kataster.
Das Gebiet einer jeden Katastralgemeinde ist vollständig in Parzellen (Grundstücke) unterteilt, gemäß der dinglichen Rechte, die die einzelnen Grundstücke belasten sowie deren Bestimmung. Der Grund-Kataster verwaltet die Beschreibung und die Einstufung dieser Parzellen.
Der Gebäude-Kataster.
Der Gebäude-Kataster ist ein Register, in dem die Gebäude festgehalten und beschrieben werden, samt deren Eigentümern und der diesbezüglichen Erträge, auf die dann die fälligen Steuern berechnet werden.
Die Katastereinsichtnahme
Aus diesem Dokument lassen sich folgende Daten ableiten:
Katastral-Gemeinde
Eine Zahl mit drei Ziffern, die sich auf die Katastral-Gemeinde bezieht.
Nummer der Bauparzelle ('B.p.')
Die Kennziffer der Bauparzelle. In jeder Katastralgemeinde gibt es eine einzige Bauparzelle mit dieser Nummer.
Baueinheitsnummer
Eine Bauparzelle kann in mehreren Liegenschaftseinheiten unterteilt sein. Alle haben dann die gleiche Bauparzellennummer, sind aber dann auch mit einer Unternummer gekennzeichnet (z.B.: B.E. 1, B.E. 2, B.E. 3, B.E. 4 usw.).
Nummer des materiellen Anteiles
Jeder Eigentümer kann ein Realrecht auf mehrere Baueinheitsnummern ausüben, die ihrereseits einen einzelnen materiellen Anteil bilden.
Einstufung der Liegenschaftseinheiten in Kategorien
Je nach Zwecks-Bestimmung der Liegenschaftseinheit wird diese in eine bestimmte Kategorie eingestuft. Falls es sich um eine Wohnung handelt, wird sie den Kategorien A/1,A/2, A/3 usw. angehören.
Der Liegenschaftseinheit zugewiesene Klasse.
Die Zuweisung der Klasse wird, wie im Falle der Kategorie, von Amts wegen bestimmt. Hier sind der Zustand und die Güte der Liegenschaftseinheit ausschlaggebend.
Bestand der Liegenschaftseinheit
Der Bestand einer jeden Liegenschaftseinheit wird ausgedrückt, wie folgt:
- in (Anzahl von) Räumen wenn es sich dabei um Liegenschaftseinheiten der Kategorie 'A' handelt;
- in Kubikmeter bei solchen der Kategorie 'B';
- in Quadratmeter bei solchen der Kategorie 'C'.
Katasterertrag
Stellt die besteuerbare Grundlage dar oder, besser gesagt, dient zu deren Berechnung. Ergibt sich durch die Multiplikation des Tarifs – bezüglich der zugewiesenen Kategorie und Klasse - mit dem Bestand der Liegenschafts-Einheit. Für die Liegenschaftseinheiten der Kategorien der Gruppen D und E wird der Ertrag direkt geschätzt. ( Kat. 'A' = Tarif mal Anzahl der Räume; Kat. 'B' = Tarif mal Kubikmeter; Kat. 'C' = Tarif mal Quadratmeter).
Dokumentation bezüglich der einzelnen Katastergebühen und sostiger Tarife zum herunterladen finden sie hier.
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 18. Mai 2001, Nr. 280 1)
"Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol betreffend Änderungen und Ergänzungen zum Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. Juli 1978, Nr. 569 auf dem Sachgebiet des Grund- und Gebäudekatasters" - Regionalgesetz vom 17. April 2003, Nr. 3
"Delegierung von Verwaltungsbefugnissen an die Autonomen Provinzen Trient und Bozen"
Die Katastereinsichtnahme kann in den entsprechenden Katasterämtern und in den Gemeinden angefordert werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an das gebietsmäßig zuständige Katasteramt.
Formulare und Anlagen
Regionalgesetz vom 17. April 2003, Nr. 3
Delegierung von Verwaltungsbefugnissen an die Autonomen Provinzen Trient und Bozen
- Anlagen
- Anlage herunterladen (pdf) [952 KB]
- Anlagen
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 23.12.2019)
Zuständige Einrichtung
Katasteramt SchlandersGöflaner Straße 46, 39028 Schlanders
Telefon: 0473 73 08 76
0473 73 08 78
Fax: 0473 74 63 75
E-Mail: kataster.schlanders@provinz.bz.it
PEC: katasterschlanderscatastosilandro@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/