Jugendeinrichtungen > Förderung laufender Tätigkeiten
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Für die erforderlichen Mittel für die laufende Tätigkeit wird ein Ansuchen um einen ordentlichen Beitrag eingereicht.
Gefördert werden im Rahmen der ordentlichen Tätigkeit die Kosten für das hauptamtliche Personal, laufende Ausgaben wie Mieten und Nebenkosten und Aus- und Weiterbildung.
Für unvorhersehbare Ausgaben oder Kostenerhöhung kann um einen Ergänzungsbeitrag angefragt werden.
Um Beiträge für laufende Tätigkeiten können alle Träger der Jugendarbeit ansuchen,
- denen vorwiegend junge Menschen bis zum dreißigsten Lebensjahr angehören;
- welche kontinuierlich Kinder und Jugendliche im Sinne des LG 13/83 pädagogisch betreuen (auch natürliche Personen!);
- welche ihren Sitz in Südtirol haben bzw. in Südtirol über eine Struktur verfügen und tätig sind;
- welche laut Satzung, Zielsetzung und Tätigkeit die Grundsätze der Jugendarbeit im Sinne des LG 13/83 befolgen, Dauerhaftigkeit gewährleisten und keine Gewinnabsicht verfolgen.
Folgende Unterlagen sind dem Gesuch beizulegen:
- Beschreibung und Begründung der Tätigkeit;
- Kostenvoranschlag;
- Finanzierungsplan mit Angabe der Eigenmittel und der Einnahmen;
- Aufstellung und Arbeitsplatzbeschreibung der Mitarbeiter;
- Bei Ersteinreichen oder Änderung Gründungsakt und Statut.
Die Stempelsteuer ist zu entrichten:
- Stempelmarke zu 16,00 €;
- virtuelle Stempelmarke (Nummer und Datum auf das Ansuchen) Achtung: 3 Jahre lang aufbewahren!
- Überweisung mittels F23, Überweisungsformular als Anlage;
- oder: auf dem Ansuchen ankreuzen, laut welchem Gesetz eine Befreiung von der Stempelsteuer besteht.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Jugendarbeit > Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen zur Förderung der Jugendarbeit - Beschluss Nr. 937 vom 12.11.2019
Jugendarbeit > Antrag um Auszahlung eines Beitrages
- Formulare
Jugendarbeit > Ansuchen um Gewährung eines Beitrages für das Jahr 2021 zur Förderung der Jugendarbeit - L.G. Nr. 13 vom 01.06.1983 Das Herunterladen dieser Anlage ist nur vom 29.09.2021 bis 10.12.2021 möglich.
Jugendarbeit > Ansuchen um Gewährung eines Ergänzungsbeitrages zur Förderung der Jugendarbeit - L.G. Nr. 13 vom 01.06.1983 Das Herunterladen dieser Anlage ist nur vom 15.06.2021 bis 20.09.2021 möglich.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 16.12.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für JugendarbeitLandhaus 7, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 33 76
0471 41 33 71
E-Mail: jugendarbeit@provinz.bz.it
PEC: jugendarbeit@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Termine
Bitte die Ansuchen um die Jahrestätigkeit in allen Punkten sorgfältig ausfüllen, unterschreiben und innerhalb 10. Dezember einreichen.
Wird das Ansuchen auf dem Postweg eingereicht, so gilt das Datum des Poststempels.