Hauspflege
Ein Dienst der Sozialsprengel
Allgemeine Beschreibung
Die Hauspflege erbringt unterstützende bzw. ergänzende Beratung, Vorbeugung und Betreuung im Haus der Person und in Tagesstätten. Sie kann von körperlich und/oder geistig unselbstständigen Personen in Anspruch genommen werden, von Familien mit Risikopersonen oder Familien, die das familiäre Leben nicht mehr ohne externe Hilfe bewältigen können.
Die Leistungen der Hauspflege sind: Transport und Begleitung, Haushaltshilfe, Körperpflege, sozialpädagogische Tätigkeiten, diagnostisch therapeutische Leistungen. Ziel ist es, den bedürftigen Personen den Verbleib im normalen Lebensumfeld möglichst lange zu ermöglichen. Der Anspruch auf die Leistungen besteht unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Betreuten
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie vom Fachpersonal der Hauspflege des zuständigen Sozialsprengels.
Die Entscheidung der zuständigen Körperschaft betreffend die eventuelle Tarifbegünstigung ist für einen maximalen Zeitraum von 12 Monaten gültig.
Die Hauspflege steht allen Personen und Familien offen, welche sich in familiären und/oder persönlichen Notlagen befinden und nicht mehr in der Lage sind, ihr tägliches, familiäres Leben ohne externe Hilfe zu bewältigen, oder einfach nicht mehr in der Lage sind bestimmte Handlungen selbständig durchzuführen.
Siehe Anlagen:
- Gesuch um Gewährung von Leistungen der Hauspflege
- "Ersatzerklärung Pflegebedürftigkeit"
Ein Teil der Kosten für die Hauspflege geht zu Lasten der öffentlichen Hand. Der Nutzer beteiligt sich nur am festgelegten Tarif im Rahmen des jeweiligen Einkommens und Vermögens, wie es vom D.LH. vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung, vorgesehen ist.
Der Nutzer, für den das Pflegegeld (Landesgesetz vom 12. Oktober 2007, Nr. 9) oder das Begleitungsgeld (Landesgesetz vom 21. August 1978, Nr. 46) ausbezahlt wird, zahlt den seiner Pflegestufe entprechenden Tarif, abhängig von seiner wirtschaftlichen Lage und jener seiner engeren Familiengemeinschaft.
- Für das Jahr 2021 ist den Höchsttarif für eine Betreuungsstunde zu Hause 24,00 €.
- Der Mindesttarif beträgt zwischen 3,90 € pro Stunde für selbstständige Personen und 13,00 € für Personen der 4. Pflegestufe.
- Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen: Landesgesetz vom 30. April 1991, Nr. 13
- Beschluss vom 29. Mai 2012, Nr. 798: Zugangskriterien zu den Leistungen der Hauspflege
- Durchführungsverordnung zu den Maßnahmen der finanziellen Sozialhilfe und zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste: Dekret des Landeshauptmannes vom 11. August 2000, Nr. 30, in geltender Fassung
- Durchführungsverordnung betreffend die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen: Dekret des Landeshauptmannes vom 11. Januar 2011, Nr. 2
Einsprüche: Gegen die Entscheidungen der Körperschaft kann innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der diesbezüglichen Mitteilung bei der Sektion für Einsprüche – Abteilung Soziales Aufsichtsbeschwerde gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, und Artikel 4 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13, wegen Ungesetzmäßigkeit eingereicht werden.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Formulare und Anlagen
Antrag ab 2020 um Leistungen Hauspflegedienst
Akt. 17.12.2019
- Formulare
Ersatzerklärung Pflegebedürftigkeit
- Anlagen
- Anlage herunterladen (pdf) [19 KB]
- Anlagen
Tarife 2021 Hauspflege Ambulante Dienste Seniorenmensa Essen auf Rädern
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 14.01.2021)
Zuständige Einrichtung
Hauspflegedienst PasseierPasseierstraße 3, 39015 St. Leonhard in Passeier
Telefon: 0473 65 90 19
335 6779344
Fax: 0473 65 92 74
E-Mail: sprengel-passeier@bzgbga.it
Website: http://www.bzgbga.it/de/default.asp
Termine
Für die Ansuchen zur Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.