Beiträge für Unternehmen für betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahmen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Vergeben werden Beiträge für Unternehmen, welche betriebsintern für ihre Mitarbeiter berufliche Weiterbildungsmaßnahmen organisieren. Zugelassen sind Kurse mit berufsbezogenen Inhalten, die den Wirtschaftssektor des ansuchenden Unternehmens betreffen und max. 500 Unterrichtsstunden dauern.
Beitragshöhe
Für die Durchführung einer Weiterbildungsmaßnahme kann jedem Unternehmen ein Beitrag bis zu 30.000,00 Euro gewährt werden.
Die Beitragshöhe kann bis zu 70% der anerkannten Kosten (Unterricht, Miete, Arbeitsausfall) erreichen, der Restbetrag geht zu Lasten des Unternehmens.
Für die Gewährung des Beitrages müssen die anerkannten Kosten mindestens 1.500,00 Euro betragen.
Ansuchen können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung des Beitrages eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Südtirol haben. Als Unternehmen gilt jede Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, und zwar unabhängig von ihrer Rechtsform.
Zur Finanzierung zugelassen sind nur jene Kurse, an denen mindestens sechs im Unternehmen beschäftigte Personen teilnehmen.
Gesuchsformular, Erklärung zur Beihilferegelung und Deggendorf Erklärung, Kostenvoranschlag, Kopie des Ausweisdokuments des gesetzlichen Vertreters, Dokumentation und Berechnung der Personalkosten für die Weiterbildungsteilnehmenden, Teilnehmerliste (Excel-Tabelle), Lebensläufe der unterrichtenden Personen.
Stempelmarke von € 16,00 Euro
Landesgesetz vom 10. August 1977, Nr. 29
Landesgesetz vom 12. November 1992, Nr. 40
Verordnung (EU) vom 17. Juni 2014, Nr. 651/2014
Verordnung (EU) vom 18. Dezember 2013, Nr. 1407/2013
Formulare und Anlagen
Online-Ansuchen zur Gewährung eines Beitrages für betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahmen
- Besuchen Sie unseren Online-Dienst
Berufliche Weiterbildung_Beiträge für Unternehmen für betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahmen
- Formulare
- Kriterien/criteri [203 KB]
- Gesuchsformular [37 KB]
- Kostenvoranschlag [23 KB]
- Vordruck Teilnehmerliste [19 KB]
- Erklärung_Ausbildungsbeihilfe und Deggendorf_190603 [38 KB]
- Anwesenheitsregister 11 Seiten [0 B]
- Anwesenheitsregister 23 Seiten [492 KB]
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 02.12.2020)
Zuständige Einrichtung
Koordinationsstelle Berufliche WeiterbildungDantestraße 3, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 69 14 - Michaela Rogger
Fax: 0471 41 69 39
E-Mail: michaela.rogger@provinz.bz.it
PEC: weiterbildung.berufsbildung@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Für die Gewährung des Beitrages ist es in jedem Fall erforderlich, vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme ein entsprechendes Gesuch einzureichen.