Beiträge für den Neubau/Erweiterung von Anlagen zur Biogasproduktion
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Das Land Südtirol gewährt Beiträge für die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Biogasproduktion.
Die Beiträge werden gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 oder im Sinne der "de minimis" - Regelung (EU) Nr. 1407/2013, (EU) Nr. 1408/2013 oder (EU) Nr. 717/2014 gewährt.
Die technischen Voraussetzungen entnehmen Sie hier:
Dem Gesuch müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Detaillierte Kostenvoranschlag der Maßnahme, inklusive der technischen Ausgaben
- Technischer Bericht, unterzeichnet von einem/r in der Berufsliste eingetragenen, befähigten Techniker/in, bestehend aus:
- Angaben zum Auftraggeber und zum Ort, wo die Maßnahme durchgeführt werden soll
- Detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahme
- Berechnung der durch die Maßnahme erzielten Primärenergieeinsparung
- Betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse
- Liste der beteiligten Betriebe mit entsprechenden LAFIS Betriebs - Datenblättern
- Pläne der Anlage und der Gebäude
- Kopie der Erkennungsausweises (falls das Ansuchen handschriftlich unterzeichnet ist)
- Kopie des Formulars F23 (falls die Bezahlung der Stempelsteuer mittels F23 durchgeführt wurde)
Eventuelle Unterlagen falls Verbindungen zu einem anderen Unternehmen bestehen:
- Beiblatt A - Mitteilungen zum Partnerunternehmen
- Beiblatt B - Mitteilungen zum verbundenen Unternehmen
- Anhang A - Mitteilungen zu Partner- und verbundene Unternehmen
Der Antrag ist mit einer Stempelmarke von 16,00 Euro zu versehen. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die Stempelsteuer kann entrichtet werden, indem man im Ansuchen (im dazu vorgesehenen Feld) die Identifikationsnummer und das Datum der Stempelmarke angibt. Die Stempelsteuer kann auch mittels Formulars F23 entrichtet werden, welches dem Ansuchen eingescannt beizufügen ist (STEUERKODEX = 456; AMT ODER KÖRPERSCHAFT = TBD).
Formulare und Anlagen
Neubau oder Erweiterung einer Anlage zur Biogasproduktion
Eventuelle Unterlagen falls Verbindungen zu einem anderen Unternehmen bestehen:
Antrag um Auszahlung des Beitrages für Unternehmen
- Formulare
Sonstige Formulare für Unternehmen
- Formulare
- Ansuchen Abänderung Durchführungszeitraum Arbeiten [68 KB]
- Antrag um Verlängerung der Frist für die Einreichung der Unterlagen für die Auszahlung des Beitrages [146 KB]
- Zurückziehung Gesuch (falls Beitrag noch nicht gewährt wurde) [63 KB]
- Antrag auf Verzicht (falls Beitrag bereits gewährt wurde) [145 KB]
- Erklärung de-minimis (Anlage I) [163 KB]
- Erklärung de minimis (Anlage II) [150 KB]
- Formulare
Beschluss der Landesregierung Nr. 1383 vom 18. Dezember 2018
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung von Biogasanlagen
- Formulare
Beschluss der Landesregierung Nr. 1322 vom 29. November 2016
- Anlagen
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf telematischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf telematischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 07.01.2021)
Zuständige Einrichtung
Amt für Energie und KlimaschutzMendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 47 20
Fax: 0471 41 47 39
E-Mail: energie@provinz.bz.it
PEC: energie.energia@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Außenstellen
Die Öffnungszeiten der Außenstellen finden Sie unter folgendem Link.
Termine
Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Einreichzeitraum: 1. Jänner bis 31. Mai des Jahres, in dem die Arbeiten beginnen