Beiträge für Arbeitnehmerorganisationen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Vereinigungen, öffentliche und private Einrichtungen, die in Südtirol tätig sind und deren Ziel es ist, in Südtirol Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer durchzuführen und deren Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern, können Beiträge erhalten für die Durchführung von
- Bildungsinitiativen sowie für die Veranstaltung von Seminaren und Tagungen,
- Investitionen
- Tätigkeit und Sitz des Vereins oder der Einrichtung in Südtirol;
- Statut mit dem Ziel, in Südtirol Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer durchzuführen und deren Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern;
- weitere Voraussetzungen werden je nach Art der Unterstützung verlangt.
Gesuch um Gewährung des Beitrages mit Unterlagen und Antrag um Auszahlung mit Rechnungslegung laut bereitgestellten Vordrucken (siehe Anlagen).
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 16,00 € beizulegen.
Formulare und Anlagen
Arbeitnehmerorganisationen - Bildungsinitiativen und Investitionen - Ansuchen um einen Beitrag
- Formulare
Arbeitnehmerorganisationen - Antrag Auszahlung Bildungsinitiativen und Investitionen
- Formulare
Arbeitnehmerorganisationen - Bildungsinitiativen - Antrag Auszahlung - Anlage A
- Formulare
Arbeitnehmerorganisationen - Investitionen - Antrag Auszahlung - Anlage A
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 05.12.2019)
Zuständige Einrichtung
Amt für ArbeitsmarktbeobachtungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 85 10
0471 41 85 11
Fax: 0471 41 85 38
0471 41 85 39
E-Mail: amb@provinz.bz.it
PEC: amb.oml@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/arbeit
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
30. Juni des laufenden Jahres für das Ansuchen um einen Beitrag. Der Termin für die Rechnungslegung wird im Dekret der Beitragsgewährung festgesetzt.