Rekurs gegen die Ablehnung eines prothetischen Behelfes
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Falls der Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes einen prothetischen Behelf nicht gewähren sollte, ist es möglich, Rekurs an das Amt für Gesundheitssteuerung einzureichen.
Wohnsitz in der Provinz Bozen.
Maßnahme des Sanitätsbetriebes
Kopie des gültigen Personalausweises
Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 16 € (Stempelmarke).
Der Rekurs wird von der Landeskommission für die Entscheidung über die Beschwerden in Bezug auf die gesundheitliche Versorgung behandelt, welche endgültig über den Ausgang des Rekurses entscheidet. Die Kommission wird von der Landesregierung ernannt und besteht aus dem Landesrat für Gesundheit oder seinem Bevollmächtigten als Vorsitzendem und sechs weiteren Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder müssen Ärzte sein, wobei mindestens einer freiberuflich tätig sein muss. Die restlichen Mitglieder sind Landesbeamte.
Näheres unter: Prothetische Versorgung und zahnärztliche Betreuung
Formulare und Anlagen
Rekurs im Bereich der prothetischen Versorgung
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Rekurs im Bereich der prothetischen Versorgung
- Formulare
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 16.11.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für GesundheitssteuerungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 418050
0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 8:30 bis13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr
Termine
Der Rekurs muss innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Ablehnungsschreibens des Sanitätsbetriebes eingereicht werden.