Künstliche Beschneiung - Eignungserklärung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Wer eine Konzession zur Nutzung eines Wassers zur Erzeugung von technischem Schnee ansuchen will, muss im Besitz eines diesbezüglichen Eignungsurteils zur Erzeugung von technischem Schnee im Sinne des Beschlusses der Landesregierung Nr. 2691 vom 25. Juli 2005 sein.
Die Umweltagentur verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem nach der NORM ISO/IEC 17025 und ist ACCREDIA akkreditiert. Hier finden Sie das aktuelle Verzeichnis der Prüfverfahren ACCREDIA.
Das Labor für Wasseranalysen und Chromatographie und das Biologische Labor der Landesagentur für Umwelt führen augrund von mindestens 3 Wasseranalysen im Ableitungszeitraum die nötigen Probenahmen durch und stellen dazu das diesbezügliche Eignungsurteil.
Chemische Qualität:
Es gelten die Grenzwerte des gesetzesvertretenden Dekrets vom 2. Februar 2001, Nr. 31, Anlage 1 Teile B und C (Trinkwasserqualität), wobei in der Regel nur die angeführten Parameter gemessen werden.
Mikrobiologische Qualität:
Es müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden:
- Escherichia coli (E.coli) 200KbE/100mL
- Enterokokken 100KbE/100mL
Das Ansuchen muß in der Landesagentur für Umwelt, Labor für Wasseranalysen und Chromatographie, Amba Alagistr. Nr.5, 39100 Bozen oder an das Amt für Gewässernutzung, Mendelstraße Nr. 33, 39100 Bozen eingereicht werden.
Die Kosten des Dienstes sind vom Beschluß der Landesregierung vom 9. Dezember 2014, Nr. 1506 und den folgenden Abänderungen festgelegt worden.
Für die Nutzung dieses Dienstes ist keine Vorlage von zusätzlichen Dokumenten notwendig.
Die Kosten des Dienstes (Probenahmen, chemische und mikrobiologische Analysen, technischer Bericht) betragen € 300,00 + Mwst.
- Beschluss der Landesregierung vom 25. Juli 2005, Nr. 2691
"Richtlinien für die Wassernutzungen zur Erzeugung von Kunstschnee" - Legislativdekret vom 2. Februar 2001, Nr. 31
"Attuazione della direttiva98/83/CE relativa alla qualità delle acque destinate al consumo umano"
Formulare und Anlagen
Kunstliche Beschneiung - Antragsformular Eignungserklärung
- Formulare
- Antragsformular [116 KB]
- Formulare
Kunstliche Beschneiung - Beschluss Nr. 2691/2005
- Anlagen
Tarife der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz
Informationen zur Einreichung eines Antrages auf telematischem Wege bei der Landesverwaltung
Anmerkung: Die Formulare, welche auf telematischem Wege eingereicht werden, sind in PDF/A-Format zu senden.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 01.02.2017)
Zuständige Einrichtung
Labor für Wasseranalysen und ChromatographieAmba-Alagi-Straße 5, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 72 00
Fax: 0471 41 71 19
E-Mail: wasser.chromatographie@provinz.bz.it
PEC: wasserchromatographie.acquecromatografia@pec.prov.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr