Arbeitseingliederung für Menschen mit Behinderung - Bozen
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Die Arbeitseingliederung ist bei allen Arbeitsvermittlungszentren des Landes angesiedelt. Der Dienst fördert die Arbeitseingliederung von Menschen, welche aufgrund einer Behinderung Schwierigkeiten haben, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden.
Die Unterstützungs- und Vermittlungsmaßnahmen tragen dazu bei, bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern und/oder neue Beschäftigungsmöglichkeiten ausfindig zu machen.
Zielgruppe
- Menschen mit einer Behinderung oder psychosozialen Problemen
- sozial schwache Kategorien
- Betriebe
Leistungen
- Beratung
Die Arbeitseingliederung bietet eine qualifizierte Beratung für die Arbeitsuchenden und für die Betriebe, auch in Zusammenhang mit der gezielten Vermittlung. Er berät bei psychosozialen, rechtlichen, finanziellen oder technischen Fragen zum Arbeitsplatz. - Arbeitseingliederungsprojekte
Es werden individuelle Arbeitseingliederungsprojekte in Zusammenarbeit mit den Gesundheits- und Sozialdiensten durchgeführt, um die Personen schrittweise in die Arbeitswelt zu integrieren. - Gezielte Vermittlung
Die Arbeitseingliederung befasst sich mit der Vermittlung von arbeitsuchenden Personen, welche in den Listen der geschützten Kategorien eingetragen sind, an Betriebe, welche laut Gesetz Nr. 68 von 1999 verpflichtet sind, Menschen mit Invalidität anzustellen. - Förderungsmaßnahmen
Für private Arbeitgeber sind finanzielle Unterstützungen vorgesehen, um die Anstellung von Menschen mit einer Behinderung zu fördern. Zudem sind für die Anpassung des Arbeitsplatzes oder für die Beseitigung von architektonischen Barrieren Beratung und finanzielle Mittel vorgesehen.
- Bestimmungen zum Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung (Gesetz vom 12. März 1999, Nr. 68)
- Richtlinien für die Bewertung und Feststellung der Behinderungsarten zwecks Anwendung des Gesetzes vom 12. März 1999, Nr. 68
- Rahmengesetz über die Betreuung, die soziale Integration und die Rechte der Menschen mit Behinderung (Gesetz vom 5. Februar 1992, Nr. 104)
Bitte beachten Sie die spezifischen Informationen der Arbeitsvermittlungszentren.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 18.11.2019)
Zuständige Einrichtung
19.3.7 Dienststelle für ArbeitsintegrationLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 85 98
Website: http://www.provinz.bz.it/arbeit
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr