Vormerkung für: Wiederholungskennzeichen
Allgemeine Beschreibung
Aufgrund des aktuellen Notstands (Covid-19), ist der Zugang zum Schalterdienst der Abteilung Mobilität nur mittels einer Vormerkung möglich. Für die Online -Vormerkung (zum Online-Dienst in My-Civis) ist entweder ein SPID notwendig oder eine aktivierte Bürgerkarte (Steuernummerkarte) erforderlich. Im Hilfebereich von myCIVIS finden Sie die nötigen Infos hierzu.
Die Vormerkung kann auch von einer anderen Person gemacht werden, wichtig ist nur, dass die Person, die zum Schalter kommt, die Bestätigung der Vormerkung mit sich hat, entweder in Papierformat oder auch digital.
Ein Wiederholungskennzeichen braucht man um Anhänger zu ziehen, die keine eigenes und einziges Kennzeichen besitzen (z.B. XA.....) und um Heckfahrradträger zu benutzen.
Wo?
Das Wiederholungskennzeichen kann am Schalterdienst der Abteilung Mobilität in der Rittnerstraße 12 in Bozen oder bei irgend einer Autoagentur in Südtirol beantragt werden.
Für die Online-Vormerkung ist SPID oder Bürgerkarte erforderlich. Im Hilfebereich von myCIVIS finden Sie die nötigen Infos hierzu.
Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein)
Personalausweis
Auto: 50,94 €
Arbeitsmaschinen und Landwirtschaftliche Maschinen: 44,57 €
Die Ziffern und die Buchstaben, die am Kennzeichen aufzukleben sind, können in einem Geschäft für Autozubehör gekauft werden.
Formulare und Anlagen
Wiederholungskennzeichen
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(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 25.01.2021)
Zuständige Einrichtung
38.0.1. Schalterdienst Abteilung MobilitätRittner Straße 12, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 35 20
0471 41 35 21
E-Mail: schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it
Website: http://www.provinz.bz.it/
Parteienverkehr:
Schalterdienst der Abteilung Mobilität
Montag - Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 16.00 Uhr