Empfänger von Finanzmitteln aus dem EGFL und ELER
Die Verordnung (EG) Nr. 259/2008 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), sieht vor:
gemäß Artikel 44a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 (geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 des Rates) gewährleisten die Mitgliedstaaten jedes Jahr die nachträgliche Veröffentlichung der Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem EGFL und dem ELER sowie der jeweiligen Beträge, die jeder Empfänger aus diesen Fonds erhalten hat.
Diese Informationen werden hierbei für ein Haushaltsjahr (jeweils vom 16.10 bis 15.10 des Folgejahres) gesammelt und innerhalb des 30. Aprils des darauf folgenden Jahres in jedem Mitgliedstaat auf einer speziellen Webseite veröffentlicht und bleiben vom Zeitpunkt ihrer ersten Veröffentlichung an zwei Jahre lang auf der Webseite zugänglich.
In einem Urteil vom 9.11.2010 im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Agrarbeihilfen gelangte der Gerichtshof der Europäischen Union zum Schluss, dass bei natürlichen Personen eine Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, ohne eine Unterscheidung zwischen einschlägigen Kriterien wie Zeiträumen (während deren sie solche Beihilfen erhalten haben) oder Häufigkeit bzw. auch Art und Umfang dieser Beihilfen vorzunehmen, nicht verhältnismäßig ist.
Aus Transparenzgründen wurde daher in Erwartung der Annahme neuer Bestimmungen durch das Parlament und den Rat, die den vom Gerichtshof erhobenen Einwänden Rechnung tragen, die Verordnung (EG) 259/2008 durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2011 der Kommission dahingehend abgeändert, dass die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf juristische Personen eingeschränkt wurde.
Inhalt der Veröffentlichung
Verordnung (EG) Nr. 259/2008[PDF, 47 KB]
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2011 [PDF, 703 KB]
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Landeszahlstelle der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.
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