Gewährung von Beiträgen an die
Freiwilligenorganisationen für den
Zivilschutz, an die Bergrettungsdienste,
an die Gemeinden und an die
Bezirksgemeinschaften
Gewährung von wirtschaftlichen
Vergünstigungen an die Freiwilligen
Feuerwehren, an deren Verbände und
Genossenschaften sowie an die
Landesfeuerwehrschule
Zuständigkeiten
Gewährung von Beiträgen an die
Freiwilligenorganisationen für den
Zivilschutz, an die Bergrettungsdienste,
an die Gemeinden und an die
Bezirksgemeinschaften
Gewährung von wirtschaftlichen
Vergünstigungen an die Freiwilligen
Feuerwehren, an deren Verbände und
Genossenschaften sowie an die
Landesfeuerwehrschule
Entschädigungen an freiwillige
Feuerwehrleute oder an ihre
Rechtsnachfolger für einen Dienstunfall
oder für eine im Dienst oder infolge des
Dienstes zugezogene Krankheit
Ersatz für die vom Feuerwehrdienst bei
der Ausübung des Dienstes
verursachten Schäden an Personen
oder Sachen
Förderung der Entwicklung der
Bergrettungsdienste und der
Freiwilligenorganisationen für den
Zivilschutz
Unterstützung der Leitstellen
(Gemeinde-, Bezirks- und
Landesleitstelle) und des
Landeszivilschutzkomitees
Zivilschutzplanung im eigenen
Zuständigkeitsbereich
Aufklärung und Sensibilisierung der
Bevölkerung für das richtige Verhalten
zur Vermeidung von Notfällen sowie
Ausbildung zur Steigerung des
Selbstschutzes