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Moderne Denkmalpflege besteht nicht nur
aus Auflagen. Daher stellt die öffentliche Verwaltung in zweifacher
Hinsicht Förderungsmaßnahmen zur Verfügung:
Direkte und indirekte Förderung:
1. Direkte Förderung:
Über dem Subventionswege werden dem Eigentümer Finanzierungsbeiträge
für denkmalbedingte Mehrkosten gewährt.
2. Indirekte Förderung:
Der Staat hat eine Reihe von steuerrechtlichen Begünstigungen
im Bereich der Denkmalpflege geschaffen
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