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Gefährdete Bau- und Kunstdenkmäler
Gefährdet sind Baudenkmäler immer dann wenn ungeregelte Besitzverhältnisse bestehen, die Eigentümer keinen persönlichen Bezug zu dem Gebäude haben und sich nicht damit identifizieren. Dann kann es passieren, dass die unbewohnten Denkmäler, jahrelang nicht instand gehalten und schließlich aufgegeben werden. Was kann man dagegen tun?
Das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler versucht die Eigentümer bei Lokalaugenscheinen vor Ort für die Erhaltung der Baudenkmäler zu sensibilisieren und informiert über Beiträge für die Instandsetzungs- und Restaurierungsarbeiten. Der Eigentümer wird aber auch darüber informiert, dass er laut Art. 30, Absatz 3 des Kodex der Kulturgüter und der Landschaft (gesetzesvertretendes Dekret vom 22. Januar 2004, Nr. 42) zur Erhaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes verpflichtet ist und er dieser Erhaltungspflicht durch die Instandhaltung des Gebäudes nachkommen muss. Trotzdem gibt es in Südtirol eine ganze Reihe von extrem gefährdeten Baudenkmälern, die ohne Maßnahmen in den nächsten Jahren verfallen werden.