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Beitrag für den Erwerb des Decoders

Fernsehabonnenten, die 65 Jahre alt oder älter sind (Stichtag am 31. Dezember 2009), über ein Jahreseinkommen bis zu 10.000 Euro verfügen und ihren Wohnsitz in Südtirol haben, erhalten für den Kauf oder die Miete eines interaktiven Fernsehgeräts zum Empfang der digitalen Programme einen staatlichen Beitrag von 50 Euro. Dieser Beitrag besteht aus einer Reduzierung des Gesamtpreises, einschl. MwSt., nach Abzug aller eventuell handelsüblichen Ermäßigungen. Dieser Betrag wird dem Händler zurückerstattet.
Der Beitrag kann nur einmal pro Fernsehabonnent ausgezahlt werden. Um den Beitrag zu erhalten, muss die Zahlung der Fernsehgebühren des laufenden Jahres regulär erfolgt und es darf noch kein Beitrag ausgezahlt worden sein.

Um in den Genuss den Beitrags zu kommen und den Decoder zu kaufen muss man:

  • sich vergewissern, dass die Zahlung der Fernsehgebühren des laufenden Jahres regulär erfolgt ist
  • das Verzeichnis der autorisierten Händler prüfen
  • mit folgenden Unterlagen zum Händler gehen:
    • Kopie der Identitätskarte
    • Kopie der Steuernummer
    • Eigenerklärung, dass der Beitrag noch nicht in Empfang genommen wurde (kann auch bei den Händlern ausgefüllt werden)
  • den Decoder unter denjenigen auswählen, für die der Beitrag vorgesehen ist, und kaufen: Die vorgesehenen 50 Euro werden automatisch vom Preis abgezogen.

Achtung
Die vorzulegenden Unterlagen sind folgende:

  • Neuer Fernsehabonnent, der noch nicht in der RAI-Datenbank ist:
    • Kopie der Identitätskarte
    • Kopie der Steuernummer
    • Eigenerklärung, dass der Beitrag noch nicht in Empfang genommen wurde und dass die Fernsehgebühren regulär bezahlt worden sind (Einzahlungsbestätigung)
  • Kunde ist kein TV-Abonnent:
    • Kopie einer Identitätskarte des Bevollmächtigten
    • Kopie der Steuernummer des Bevollmächtigten
    • Kopie einer Identitätskarte und der Steuernummer des Abonnenten
    • Einzahlungsbestätigung der Fernsehgebühr des laufenden Jahres
    • Eigenerklärung, dass der Beitrag noch nicht in Empfang genommen wurde und dass im Namen und für den Abonnenten vorgegangen wird

Vergessen Sie nicht, dass das von dem Händler verwendete Zahlungskontrollsystem eventuell noch nicht aktualisiert wurde und Sie deshalb die Einzahlungsbestätigung vorlegen müssen, wenn die Fernsehgebühren erst vor kurzem bezahlt worden sind oder Sie ein neuer Fernsehabonnent sind.

Weitere Informationen finden Sie unter der Website des Ministero dello Sviluppo Economico.