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Betreuungsberechtigte Bevölkerung
Die durchlebten Jahre werden als Summe der von den Personen in der betreffenden Bevölkerung durchlebten Zeit (in Jahren) berechnet. Für jedes einzelne Kalenderjahr wird jeder Person somit eine Nummer von 1/365 (Personen, die nur einen Tag in der Bevölkerung blieben) bis 365/365 (Personen, die ein ganzes Jahr in der Bevölkerung gelebthaben) zugewiesen. Beider neuen Bevölkerung dagegen werden alle im Lauf des Jahres eingetretenen Änderungenan der Zusammensetzung berücksichtigt.
Quelle der Berechnung der durchlebten Jahre ist die Datei der Betreuungsberechtigten des Landes (DBBL), dessen Daten anhand des Vergleichs mit anderen gesundheitsrelevanten Archiven und Verzeichnissen (Sterblichkeitsregister, Auswahl des Allgemeinarztes, Hospitalisierung zu Hause oder Aufenthalt in Krankenhäusern) entsprechend bereinigt, aktualisiert und klassifiziert wurden. Zu den Variablen bei der Klassifizierung jedes Datensatzes gehören der Wohnort und natürliche Ereignisse (Geburt oder Tod) oder die Migration des Betreuten. Die Verwendung der Datei der Betreuungsberechtigten beruht auf der Notwendigkeit, die statistisch-epidemiologischen Untersuchungen auf eine realistischere Anzahl an in Südtirol wohnhaften Bürgern zu beziehen, um den effektiven Betreuungsaufwand seitens des Landesgesundheitsdienstes (Gesamtanzahl der betreuungsberechtigten Bevölkerung im Jahr) optimal darzustellen.
Diesbezüglich werden folgende Definitionen festgelegt:
• Bevölkerung laut DBBL in Köpfen: Berücksichtigt werden alle Personen, die im Land mindestens für einen Tag zwischen dem 1.01. und dem 31.12 durch den Landessanitätsdienst betreuungsberechtigt waren. Darin eingeschlossen sind auch alle diejenigen, die im Lauf des Jahrs zur Bevölkerung gestoßen sind (die entweder im Land geboren wurden oder dorthin zogen) oder aus ihr ausgeschieden sind (da verstorben oder weggezogen).
• Bevölkerung laut DBBL in durchlebte Jahre: Berücksichtigt wird die Zahl an Tagen pro Jahr, an denen ein Bürger tatsächlich Anspruch auf den Landesgesundheitsdienst hatte, ausgehend von der Voraussetzung, dass eine Person, die später zur Bevölkerung stieß (zum Beispiel ein Kind, das am 20. Dezember geboren wurde, oder jemand der aus dem Land am 30. Juni weggezogen ist) nicht den gleichen Anteil hat wie eine Person, die das ganze Jahr über in der Bevölkerung geblieben ist.
Der dritte Bevölkerungstyp, der zur Berechung der Gesundheitsindikatoren verwendet werden kann, ist die vom Landesamt für Statistik (ASTAT) berechnete Bevölkerung, welche die offizielle Landesbevölkerung zum 31. Dezember des Bezugsjahrs festlegt. Diese Bevölkerung umfasst alle lebenden Wohnhaften zum 31. Dezember. Ausgeschlossen sind somit Personen, die vor diesem Zeitpunkt aus der Bevölkerung ausgeschieden sind (wegen Todes oder Abwanderung), die jedoch für einen Teil des Jahres Anspruch auf die Leistungen des Landesgesundheitsdienstes hatten.
Im nachfolgenden Diagramm wird ein Beispiel angeführt: Bei vier Personen (A, B, C und D), die zur Bevölkerung gehören und Veränderungen bewirken, beläuft sich die Bevölkerung in durchlebten Jahren auf 30 Monate und somit auf 2,5 Personenjahre, die Bevölkerung in Köpfen auf 4 Personen und die Bevölkerung zum 31. Dezember auf 2 Personen.
Aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse bei der Berechnung der Indikatoren wurde für die Daten über die Bevölkerung, die epidemiologischen Indikatoren und die Indikatoren der pharmazeutischen Betreuung vorzugsweise die Bevölkerung nach der Datei der Betreuungsberechtigten in durchlebte Jahre verwendet. Die Bevölkerung nach DBBL in Köpfen wird für die Sanitätstätigkeiten und somit für die Indikatoren im Rahmen der fachärztlichen Betreuung und der Betreuung im Krankenhaus verwendet. Für die wirtschaftlichen Indikatoren wird weiterhin die vom ASTAT berechnete Bevölkerung benutzt.