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Landesnotrufzentrale

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 1626 vom 24.10.2011 hat die "Leitlinien zur Erfassung der im Rahmen der Landesnotrufzentrale erbrachten Leistungen" sowie die Aktualisierung der "Leitlinien für das lnformationsverfahren "Erste-Hilfe-Bogen (EHB)" eingeführt. Das Dekret des Gesundheitsministerium vom 17.12.2008 "Istituzione del sistema informativo per il monitoraggio delle prestazioni erogate nell'ambito dell'assistenza sanitaria in emergenza-urgenza" hat das lnfomationsverfahren (Datenfluss für die Überwachung der erbrachten Noteinsatzleistungen (EMUR) offiziell auf nationaler Ebene eingeführt.

Dieses Dekret findet bei allen erbrachten Noteinsatzleistungen der Notrufzentrale 118 (in der Autonomen Provinz Bozen gibt es keine Notrufzentrale 118, sondern ist eine Landesnotrufzentrale als gemeinsame Leitstelle für den Notarzt- und Rettungsdienst, den Brandschutzdienst, die Berg- und Höhlenrettung, die Hundestaffeln und die Wasserrettung eingerichtet) sowie der Abteilungen für Erste-Hilfe der Krankenanstalten Anwendung. Es sieht auch vor, dass sich die Regionen, im Zuge der Errichtung des Informationsflusses im Rahmen des Neuen Gesundheitsinformationssystems (NSIS) verpflichten, die Daten für die erbrachten Noteinsatzleistungen telematisch an das Gesundheitsministerium zu übermitteln.

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