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Geburtsbescheinigung (CedAP)
Das Dekret des Gesundheitsministers vom 16. Juli 2001, Nr. 349, gefolgt vom Ministerialrundschreiben Nr. 15 vom 19. Dezember 2001 hat ein neues Modell für die Geburtsbescheinigung festgelegt (CedAP), das die Erhebung der Basisdaten über die Geburt, die Tot- und Lebendgeborenen mit Missbildungen und die soziodemographischen Charakteristiken der Eltern ermöglicht.
Dem Dekret ist das Ministerialrundschreiben Nr. 15 vom 19. Dezember 2001 gefolgt, das als Betreff die Einführungsmodalitäten desselben Dekrets hat: "Änderungen der Geburtsbescheinigung zur Erhebung der öffentlichen Gesundheitsdaten und statistischen Grunddaten über die Geburten, die Totgeburten und die Neugeborenen mit Missbildungen". Diese Erhebung schließt die große Informationslücke, die infolge der Einführung der Bestimmungen über die Geburtsanmeldung, durch die das Verwaltungsverfahren vom Informationsverfahren getrennt werden, entstanden ist.
Diese Bescheinigung enthält sowohl gesundheitliche und epidemiologische Angaben als auch soziodemographische Informationen, die einerseits für das öffentliche Gesundheitswesen und die Gesundheitsstatistik sehr wichtig und andererseits für die nationale und regionale Gesundheitsplanung notwendig sind. Diese Datenerhebung ist auch im Nationalen Statistikprogramm vorgesehen und stellt somit auch im Sinne des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 322/1989 eine gesetzliche Auflage dar.
Nützliche Links
CedAP - Ministero del Lavoro, della Salute e delle Politiche Sociali