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Leitlinien

In der Autonomen Provinz Bozen hat die Erhebung aller Daten die sich auf die Geburten beziehen am 1. Jänner 2005 begonnen. Sie bezieht sich auf alle in den Einrichtungen des Landes durchgeführten Geburten. Das CedAP ermöglicht durch die sanitären und anagrafischen Informationen und durch Informationen über die Zusammenhänge zwischen Schwangerschaft - Geburt und Geburt - Neugeborener, eine Analyse des gesamten Geburtsverlaufs und gibt Aufschluss über die Fruchtbarkeit der Mutter in der Vergangenheit.

Folgende Einrichtungen sind verpflichtet, für jede Geburt im Landesgebiet die Geburtsbescheinigung auszufüllen:

  • Zentralkrankenhaus Bozen
  • Schwerpunktkrankenhaus Meran
  • Schwerpunktkrankenhaus Brixen
  • Schwerpunktkrankenhaus Bruneck
  • Krankenhaus für die Grundversorgung Schlanders
  • Krankenhaus für die Grundversorgung Innichen
  • Krankenhaus für die Grundversorgung Sterzing 
  • Marienklinik.

Die Bescheinigung in elektronischem Format besteht aus den folgenden Teilen:

  • Allgemeiner Teil
  • Abschnitt A: Soziodemographische Angaben über den/die Elternteil/e
  • Abschnitt B: Informationen über die Schwangerschaft
  • Abschnitt C: Informationen über die Geburt und das Neugeborene
  • Abschnitt D: Informationen über die Ursachen von Totgeburten
  • Abschnitt E: Informationen über vorhandene Missbildungen.

Im nachstehenden Dokument werden die Informationsinhalte der Geburtsbescheinigung, die Modalitäten für das Ausfüllen der Geburtsbescheinigung, die Modalitäten für die Verschlüsselung der in der Geburtsbescheinigung enthaltenen Angaben und die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des neuen Verfahrens festgelegt.

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