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Leitlinien
Das informatische KEB-Verfahren ist im Landesgebiet am 1. Jänner 1994 offiziell in Kraft getreten. Das Verfahren beruht auf Modalitäten, die in den „Leitlinien des Landes" enthalten sind, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 6171 vom 04.10.1993 verabschiedet wurden. In Bezug auf verschiedene Änderungs-, Klärungs- und Präzisierungswünsche, die sich nach der ersten Anwendungsphase ergeben haben, gab das Assessorat für Gesundheitswesen verschiedene Rundschreiben und Beschlüsse heraus. Ab 1. Juli 2010 ist die letzte Version der Leitlinien in Kraft getreten, welche die Richtlinien auf diesem Gebiet ajournieren (Beschluss der Landesregierung Nr. 1067 vom 21.06.2010).
Mit dem Ziel die Gesamtheit aller stationären Krankenhausaufnahmen in allen Krankenhauseinrichtungen der Provinz festzustellen, sowie um ein gutes Niveau an Einheitlichkeit, Vollständigkeit und Qualität der Daten zu gewährleisten, ist folgende Entscheidung getroffen worden: der KEB stellt das einzige Verfahren zur Erhebung der stationären Aufnahmen im gesamten Landesgebiet dar; dies gilt für alle Arten von Krankenanstalten, unabhängig von der Art der medizinischen Versorgung und von der behandelten Kasistik.
Der KEB stellt eine zusammenfassende und wirklichkeitsgetreue Wiedergabe der Krankengeschichte dar und ermöglicht die systematische Erhebung der anagrafischen und klinischen Daten eines einzelnen Krankenhausaufenthaltes eines Patienten in überprüfbarer Qualität.
Die KEB-Erhebung umfasst auch die post-akute Langzeitpflege (Code 60.00), die stabilisierte Langzeitpflege (Code 60.01) und die Palliativbetreuung (Code 60.02). Es wird darauf hingewiesen, dass für die Einheiten der funktionellen Wiederherstellung und Rehabilitation (Code 56.00) und der Neurorehabilitation (Code 75.00) das Verfahren, K.E.B.-F.I.M. genannt, wesentliche Unterschiede im Vergleich zu jenem für die Akutabteilungen darstellt (konsultiere die Leitlinien K.E.B.-F.I.M.).
Folgende Krankenanstalten unterliegen somit der Pflicht, den KEB auszufüllen:
- Zentralkrankenhaus Bozen
- Schwerpunktkrankenhaus Meran
- Schwerpunktkrankenhaus Brixen
- Schwerpunktkrankenhaus Bruneck
- Krankenhaus für die Grundversorgung Schlanders
- Krankenhaus für die Grundversorgung Innichen
- Krankenhaus für die Grundversorgung Sterzing
- Privatklinik "Bonvicini"
- Privatklinik "Villa Melitta"
- Privatklinik "S. Maria"
- Pflegestätte und Krankenhaus Sarnthein (ex Infermeria Sarentino)
- Privatklinik "Villa S. Anna", provisorisch akkreditiert
- Privatklinik "Fonte San Martino", provisorisch akkreditiert.
- Laden Sie hier die Leitlinien für die Verwaltung des Krankenhausentlassungsbogens herunter