Hauptinhalt

Leitlinien

Nach einer Versuchsphase der Datenerhebung vom 15. Mai 2000 bis Ende 2002, wurden die Leitlinien für die Verwaltung des KEB-FIM Informationsverfahren der Abteilung für Wiederherstellung und funktionelle Rehabilitation und Neurorehabilitation im Jahr 2004 erstellt (Abteilungscodes 56.00 und 75.00). Ab 1. Juli 2010 ist die letzte Version der Leitlinien in Kraft getreten, welche die Richtlinien auf diesem Gebiet ajournieren (Beschluss der Landesregierung Nr. 1067 vom 21.06.2010). Dieses Dokument regelt die bindende Einführung der FIM-Skala im Rahmen des Informationsverfahrens für den „Krankenhausentlassungsbogen". 

Das KEB-FIM-Verfahren soll in allen Abteilungen für Wiederherstellung und funktionelle Rehabilitation (Code 56.00) und Neurorehabilitation (Code 75.00), die es im Rahmen der Krankenanstalten des Landes gibt, eingeführt werden.
Die Pflicht die entsprechenden Dateneingaben vorzunehmen, haben daher folgende Krankenanstalten:

  • Zentralkrankenhaus Bozen
  • Schwerpunktkrankenhaus Meran
  • Schwerpunktkrankenhaus Brixen
  • Schwerpunktkrankenhaus Bruneck
  • Krankenhaus für die Grundversorgung Sterzing
  • Privatklinik "Bonvicini" 
  • Privatklinik "Villa Melitta"
  • Privatklinik "Fonte San Martino", provisorisch akkreditiert.

Der KEB-FIM ist für alle Patienten auszufüllen, die in einer Abteilung für Wiederherstellung und funktionelle Rehabilitation (Code 56.00) oder Neurorehabilitation (Code 75.00) aufgenommen werden. Der informatische Inhalt des KEB-FIM-Verfahrens besteht einerseits aus einem gemeinsamen Teil mit dem KEB-Informationsfluss und andererseits aus einem spezifischen Teil für die Rehabilitationstätigkeit. Zum spezifischen Teil für die Versorgungseinheiten, die sich mit Wiederherstellung und funktioneller Rehabilitation und Neurorehabilitation beschäftigen, gehören:

  1. FIM-Skala (nur bei Patienten im Alter von über 14 Jahren und im Rahmen eines ordentlichen Aufenthaltes auszufüllen)
  2. Art des Rehabilitationsaufenthalts
  3. Einschränkung (gemäß FIM Handbuch)
  4. Datum des Eintritts der Einschränkung (gemäß FIM Handbuch)
  5. Code des Mitarbeiters, der die Dateneingabe nach der FIM-Skala vornimmt.

Downloads